Aufgrund von § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung, in der
jeweils geltenden Fassung, hat der Gemeinderat in der Sitzung am
17.09.2020 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:
im Ergebnishaushalt mit dem
· Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 6.434.536,00 EUR
· Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 7.158.486,00 EUR
· Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf -723.950,00 EUR
· Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 91.600,00 EUR
· Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 110.200,00 EUR
· Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf -18.600,00 EUR
· Gesamtergebnis auf -742.550,00 EUR
· Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf 0,00 EUR
· Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf 0,00 EUR
· Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf 898.405,00 EUR
· Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf 0,00 EUR
· veranschlagtes Gesamtergebnis auf 155.855,00 EUR
im Finanzhaushalt mit dem
· Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 5.990.916,00 EUR
· Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 5.852.039,00 EUR
· Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 138.877,00 EUR
· Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 814.424,00 EUR
· Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 908.288,00 EUR
· Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -93.864,00 EUR
· Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 45.013,00 EUR
· Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0,00 EUR
· Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 195.500,00 EUR
· Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -195.500,00 EUR
· Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf -749.040,00 EUR
festgesetzt.
§2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 EUR festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und lnvestitonsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird auf 0,00 EUR festgesetzt.
§4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 1.000.000,00 EUR festgesetzt.
§5
Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 340,00 v. H.
auf für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 440,00 v. H.
Gewerbesteuer auf 400,00 v. H.
§6
Weitere Festsetzungen
Gemeinde Markersdorf, den 21.09.2020
im Original gezeichnet: Th. Knack
(Unterschrift Bürgermeister/Bürgermeisterin)