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Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Bebauungsplan BS 16 »Hochbunker Tagebau Berzdorf« am Berzdorfer See

Den schönsten Biergarten hoch über dem Berzdorfer See hat der Berggasthof Jauernick – hier kann man sich entspannen, während viel weiter unten rund um den See noch gewerkelt wird
Den schönsten Biergarten hoch über dem Berzdorfer See hat der Berggasthof Jauernick – hier kann man sich entspannen, während viel weiter unten rund um den See noch gewerkelt wird

Foto: Manuela Walter (Bild beschnitten)

Information über die Bekanntmachung über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplanes BS 16 “Hochbunker Tagebau Berzdorf” am Berzdorfer See

Der Planungsverband “Berzdorfer See” beschloss in seiner Sitzung am 06.05.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes BS 16 “Hochbunker Tagebau Berzdorf”.

Das Plangebiet befindet sich am Südufer des Berzdorfer Sees, im Bereich der ehemaligen Tagesanlagen Berzdorf. Der Geltungsbereich wird im Norden und Süden durch eine im Zuge der Rekultivierungsmaßnahmen entstandene Waldfläche, im Osten durch die Ortslage Tauchritz und im Westen durch die Blaue Lagune begrenzt. Der Geltungsbereich mit einer Größe von ca. 3 ha umfasst Teile folgender Flurstücke:

  • Gemarkung Hagenwerder Flur 5 Flurstück 183/24, 216
  • Gemarkung Schönau-Berzdorf Flurstücke 2505/7, 2511/1 und 2482/15

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist im nachfolgenden Plan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Ziel der Planung ist die Schaffung von Baurecht für die Errichtung von Ferienapartments sowie die Sanierung des Denkmals Hochbunker und die Errichtung eines weiteren Hotels.

Zur frühzeitigen Information der Öffentlichkeit über Ziel und Zweck der Planung liegt der Vorentwurf

vom 08.03.2021 bis 19.03.2021

in der Stadtverwaltung Görlitz, Amt für Stadtentwicklung, SG Städtebau, Hugo-Keller-Straße 14, Erdgeschoss linker Gang, während der unten benannten Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

  • Montag, Mittwoch, Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr
  • Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr
  • Freitag 08:00 – 12:00 Uhr.

Es wird darauf hingewiesen, dass durch die Umsetzung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung in der dann aktuellen Form die Beachtung spezifischer Zugangs- und Hygieneregelungen erforderlich sein kann. Aufgrund der derzeitigen Verordnungslage bitten wir darum, vorsorglich eine Mund-Nasen-Bedeckung mit sich zu führen.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Diese Bekanntmachung ist auch unter

  • https://www.goerlitz.de/Bekanntmachungen.html
  • https://www.schoenau-berzdorf.de/aktuelles/
  • https://markersdorf.de/buergerservice/rathaus/bekanntmachungen/

und im Landesportal Sachsen unter dem Link

  • https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/startseite

– hier sind auch die Auslegungsunterlagen enthalten – einsehbar.

Diese Veröffentlichung erscheint am 16.02.2021 im Amtsblatt der Stadt Görlitz und am 24.02.2021 im Dorfecho der Gemeinde Schönau-Berzdorf sowie am 01.03.2021 im Schöpsboten der Gemeinde Markersdorf.

Görlitz, den 16.02.2021

Octavian Ursu
Verbandsvorsitzender Planungsverband „Berzdorfer See“

unmaßstäblich, Stadtgrundkarte: Stadtverwaltung Görlitz, Liegenschaftsdaten: Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, Landratsamt Görlitz, Lageplan: Ingenieurbüro IBOS GmbH

Quelle: Planungsverband “Berzdorfer See”

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