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Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungsplan »Brewes-Markersdorf«

Die Brewes GmbH im Gewerbegebiet Markersdorf
Die Brewes GmbH im Gewerbegebiet Markersdorf

Der Gemeinderat von Markersdorf hat in seiner Sitzung am 17.06.2021 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Brewes-Markersdorf “ gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen.

Der Gemeinderat von Markersdorf hat in seiner Sitzung am 17.06.2021 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes “Brewes-Markersdorf” gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans (siehe Anlage) ist ca. 3,4 ha groß und umfasst folgende Flurstücke:

  • Gemarkung Markersdorf Flur 6: Flurstücke 9/2, 8/18, 11/1, 4/11

Planungsziel ist die Schaffung von Baurecht für die Errichtung eines Lager- und Logistikzentrums auf dem Grundstück der Brewes GmbH im Rahmen einer Unternehmenserweiterung. Vor Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist ein Durchführungsvertrag abzuschließen. Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan im zweistufigen Verfahren nach § 2 Abs. 4 BauGB. Bestandteil des Verfahrens ist eine zweifache Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit sowie eine Umweltprüfung.

Durch die frühzeitige Beteiligung gemäß §§ 2 (2), 4 (1) BauGB der Nachbargemeinden, Behörden und Stellen, die Träger der öffentlichen Belange soll der erforderliche Umfang der Umweltprüfung (Scoping) ermittelt werden. Die Bürger sind frühzeitig durch Informationen im Amtsblatt zu beteiligen.

Der Beschluss ist nach § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Diese Bekanntmachung ist auch unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de und https://www.markersdorf.de einsehbar. Der Aufstellungsbeschluss vom 17.06.2021 wird hiermit bekannt
gemacht (redaktioneller Hinweis: die amtliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt “Der Schöpsbote”).

Gemeinde Markersdorf
der Bürgermeister

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