Der Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien unterstützt nach Maßgabe des Gesetzes über die Kulturräume in Sachsen kulturelle Einrichtungen und Maßnahmen von regionaler Bedeutung. Noch bis zum 15. Juni 2022 können Anträge auf institutionelle Förderung, Projektförderung sowie Anträge auf Investitionsförderung gestellt werden.
Für die erforderliche finanzielle Beteiligung des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesien an der Strukturmaßnahme ist bis zum genannten Termin ein gesonderter Projektantrag in elektronischer Form an den Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien zu stellen.
Tipp:
Die Anträge für das Jahr 2023 – hier der Antrag und Hinweise dazu – müssen online gestellt werden.
Das Antrags- und Bewilligungsverfahren für Strukturmaßnahmen einschließlich damit verbundener Personalmaßnahmen richtet sich nach der “Verwaltungsvorschrift Zuwendungen Strukturmaßnahmen Sächsisches Kulturraumgesetz”.
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Für die Antragstellung, die Abforderung der Gelder und die Abrechnung müssen die amtlichen Formblätter verwendet werden; diese können beim Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien angefordert werden.
Noch Fragen?
Fragen zur Kulturraumförderung beantwortet die Verwaltung des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesien gern unter Tel. 03581 663-9400.
Der Kulturraum wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
Ein Beitrag der Redaktion markersdorf.de auf der Grundlage von Informationen aus dem Landratsamt Görlitz.