
August 2023
Grundsteuer für Vierteljahreszahler ist fällig
Bitte denken Sie daran, dass die Grundsteuer jährlich zu folgenden Terminen fällig wird: bei Vierteljahreszahlern am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. bei Jahreszahlern am 01.07. Zahlungspflichtige, die sich neu am Bankeinzugsverfahren beteiligen oder Jahreszahler werden möchten, wenden sich bitte schriftlich oder telefonisch an das Steueramt der Gemeinde Markersdorf, Tel. 035829 63018.
Find out more »November 2023
Grundsteuer für Vierteljahreszahler ist fällig
Bitte denken Sie daran, dass die Grundsteuer jährlich zu folgenden Terminen fällig wird: bei Vierteljahreszahlern am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. bei Jahreszahlern am 01.07. Zahlungspflichtige, die sich neu am Bankeinzugsverfahren beteiligen oder Jahreszahler werden möchten, wenden sich bitte schriftlich oder telefonisch an das Steueramt der Gemeinde Markersdorf, Tel. 035829 63018.
Find out more »Februar 2024
Grundsteuer für Vierteljahreszahler ist fällig
Bitte denken Sie daran, dass die Grundsteuer jährlich zu folgenden Terminen fällig wird: bei Vierteljahreszahlern am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. bei Jahreszahlern am 01.07. Zahlungspflichtige, die sich neu am Bankeinzugsverfahren beteiligen oder Jahreszahler werden möchten, wenden sich bitte schriftlich oder telefonisch an das Steueramt der Gemeinde Markersdorf, Tel. 035829 63018.
Find out more »Mai 2024
Grundsteuer für Vierteljahreszahler ist fällig
Bitte denken Sie daran, dass die Grundsteuer jährlich zu folgenden Terminen fällig wird: bei Vierteljahreszahlern am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. bei Jahreszahlern am 01.07. Zahlungspflichtige, die sich neu am Bankeinzugsverfahren beteiligen oder Jahreszahler werden möchten, wenden sich bitte schriftlich oder telefonisch an das Steueramt der Gemeinde Markersdorf, Tel. 035829 63018.
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Grundsteuer für Vierteljahreszahler ist fällig
Bitte denken Sie daran, dass die Grundsteuer jährlich zu folgenden Terminen fällig wird: bei Vierteljahreszahlern am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. bei Jahreszahlern am 01.07. Zahlungspflichtige, die sich neu am Bankeinzugsverfahren beteiligen oder Jahreszahler werden möchten, wenden sich bitte schriftlich oder telefonisch an das Steueramt der Gemeinde Markersdorf, Tel. 035829 63018.
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Grundsteuer für Vierteljahreszahler ist fällig
Bitte denken Sie daran, dass die Grundsteuer jährlich zu folgenden Terminen fällig wird: bei Vierteljahreszahlern am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. bei Jahreszahlern am 01.07. Zahlungspflichtige, die sich neu am Bankeinzugsverfahren beteiligen oder Jahreszahler werden möchten, wenden sich bitte schriftlich oder telefonisch an das Steueramt der Gemeinde Markersdorf, Tel. 035829 63018.
Find out more »Februar 2025
Grundsteuer für Vierteljahreszahler ist fällig
Bitte denken Sie daran, dass die Grundsteuer jährlich zu folgenden Terminen fällig wird: bei Vierteljahreszahlern am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. bei Jahreszahlern am 01.07. Zahlungspflichtige, die sich neu am Bankeinzugsverfahren beteiligen oder Jahreszahler werden möchten, wenden sich bitte schriftlich oder telefonisch an das Steueramt der Gemeinde Markersdorf, Tel. 035829 63018.
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Grundsteuer für Vierteljahreszahler ist fällig
Bitte denken Sie daran, dass die Grundsteuer jährlich zu folgenden Terminen fällig wird: bei Vierteljahreszahlern am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. bei Jahreszahlern am 01.07. Zahlungspflichtige, die sich neu am Bankeinzugsverfahren beteiligen oder Jahreszahler werden möchten, wenden sich bitte schriftlich oder telefonisch an das Steueramt der Gemeinde Markersdorf, Tel. 035829 63018.
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