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Gebührenordnung Turnhalle Grundschule Markersdorf

Bekanntmachung Beschluss Nr. 12-08/07 der Tagung des Gemeinderates der Gemeinde Markersdorf vom 23.08.2007

Gebührenordnung für die Benutzung der Turnhalle Grundschule Markersdorf mit Ganztagsangebot

§ 1
Die Gemeinde stellt die Turnhalle für den Sportbetrieb und sonstige Benutzung zur Verfügung.

§ 2
Die Gemeinde erhebt von den Benutzern zur Deckung ihres Aufwandes nachstehende Gebühren.
1. Hauptkosten
1.1. Gebühr Winterhalbjahr von Oktober bis März 15,00 Euro je Stunde Nutzungsdauer
1.2 . Gebühr Sommerhalbjahr von April bis September 10,00 Euro je Stunde Nutzungsdauer
1.3. Jahresgebühr ab 36 Wochen jährlich 12,00 Euro je Stunde Nutzungsdauer
2. Nebenkosten
2.1. Pauschale Betriebskosten 5,00 Euro pro Übungseinheit zu 60 min

§ 3
Für die Benutzung der Turnhalle durch örtliche Vereine der Gemeinde, entsprechend Vereinsregister, werden nur die Nebenkosten entsprechend § 2 erhoben.

§ 4
Bei Veranstaltungen mit überörtlichem Charakter und solchen, die im öffentlichen Interesse wegen ihrer kulturellen, sportlichen oder politischen Bedeutung einer besonderen Förderung würdig sind, sowie in besonderen
Fällen entscheidet die Gemeindeverwaltung über die Gebühr bzw. kann diese erlassen.

§ 5
Die Benutzung der Turnhalle regelt die Gemeindeverwaltung. Die Anmeldung erfolgt über das Schulsekretariat.

§ 6
Die Gebühr entsteht mit Beginn der Benutzung. Sie wird innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.

§ 7
Vorstehende Gebührenordnung tritt am 01.09.2007 in Kraft. Gleichzeitig treten alle bisherigen Gebührenregelungen vom 29.05.1997 außer Kraft.

Markersdorf, den 23.08.2007

Bürgermeister
Thomas Knack

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