Bekanntmachung des Planungsverbandes Berzdorfer See über die Aufstellung des Bebauungsplanes BS 08 “Entwicklungsfläche Klein Neundorf”
Der Planungsverband Berzdorfer See hat in seiner Sitzung am 29.04.2013 die Aufstellung des Bebauungsplanes BS 08 “Entwicklungsfläche Klein Neundorf” beschlossen.
Planungsziel ist die Ausweisung eines Sondergebietes nach § 10 BauNVO, das der Erholung dient sowie die Ausweisung einer Teilfläche als Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO. Nutzungen nach § 4 Abs. 3 Nr. 5 BauNVO (Tankstellen) sind ausgeschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes BS 08 umfasst die Flurstücke:
Gemarkung Deutsch-Ossig, Flur 5, Flurstück 33/2;
Gemarkung Deutsch-Ossig, Flur 1, Flurstücke 82, 80 teilweise;
Gemarkung Kunnerwitz, Flur 5, Flurstücke 40/2, 40/3, 41, 45/2,
47/2, 74, 80/2, 81/1, 82, 85/2, 86/1, 88/1, 91/1 sowie teilweise die
Flurstücke 48, 49/2, 50, 68, 77, 78, 79, 80/1, 83, 84, 86/2, 88/2,
91/2, 136/2, 165/2.
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Diese Veröffentlichung erscheint am 01.06.2013 im Schöpsboten der Gemeinde Markersdorf.
Görlitz, den 14.05.2013
Siegfried Deinege
Verbandsvorsitzender
Planungsverband Berzdorfer See