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Sachbeschädigung auf der Baustelle: Hilfe durch Überwachungskameras

Nicht nur die Unternehmen in Markersdorf, Görlitz und der südlichen Oberlausitz können ein Lied davon singen: Vandalismus und Diebstahl auf Baustellen. Weil das sehr teuer werden kann, versuchen manche Bauunternehmer, sich mit Überwachungskameras zu helfen.

Sie haben damit die Möglichkeit, jederzeit und überall die Geschehnisse auf ihrer Baustelle zu kontrollieren, beispielsweise, wenn sie die Überwachungskamera mit ihrem Handy verknüpfen.

Das ist verlockend – dennoch gibt es bei der Installation von Kameras einiges zu beachten, damit man nicht aus Versehen selbst Gesetze übertritt bei dem Versuch, Verbrechen zu verhindern.

Überwachung: Ist das wirklich nötig?

Auf einer Baustelle befinden sich häufig Objekte von sehr hohem Wert. Allein schon die Kosten für einen Zementmischer oder einen Bagger können leicht vier- bis fünfstellige Beträge erreichen. Der Diebstahl oder die Beschädigung solcher Objekte bedeutet für die Baustellenbetreiber zunächst mal einen großen Verlust – denn auch, wenn die Versicherung letztendlich für den Schaden aufkommt, verzögert sich die Arbeit auf der Baustelle. Ist da was zu holen? Baustellen lassen sich oft schlecht absichern

Ist da was zu holen? Baustellen lassen sich oft schlecht absichern
Aus dieser Sicht macht es daher Sinn, solchen Ereignissen zuvorzukommen, indem Kameras zur Überwachung aufgestellt werden. So werden Vergehen erst gar nicht verübt oder im Ernstfall liegt wenigstens Beweismaterial vor, mit dem der Täter vielleicht überführt werden kann.

Darf ich eine Kamera installieren?

Viele Baustellenbetreiber sind von dieser Art der Verbrechensverhütung angetan, doch sie müssen sich an gewisse Grundsätze halten, wenn sie ihre Baustelle überwachen möchten. Allzu schnell wird das Datenschutzrecht der Arbeiter verletzt und dann haftet derjenige, der die Überwachung angewiesen hat. Die Überwachung des Arbeitsbereiches ist demnach nur erlaubt, wenn sie der Wahrnehmung des Hausrechtes dient. Dabei dürfen schutzwürdige Interessen derjenigen Personen nicht beeinträchtigt werden, die auf den Aufnahmen zu sehen sein werden.

Zudem muss die Platzierung der Überwachungskameras genau kalkuliert werden: Das Filmen der eigenen Baustelle ist erlaubt, problematisch wird es allerdings, wenn der Mitschnitt auch noch Teile der Straße oder der gegenüberliegenden Häuser erfasst. Der Baustellenbetreiber hat nicht das Recht, diese Orte zu filmen und muss deshalb bei der Kameraaufstellung sichergehen, dass sie nicht erfasst werden.

Und eine Überwachung darf nie ohne das Wissen der betroffenen Personen stattfinden: Es muss daher an einer gut sichtbaren Stelle ein Hinweis angebracht sein, dass der Bereich mit Kameras überwacht wird. Einzige Ausnahme sind Straftaten, die sich ohne versteckte Kamera nicht lösen lassen. Dies hat allerdings einen wünschenswerten Nebeneffekt: Der Hinweis auf Kameraüberwachung schreckt potenzielle Straftäter möglicherweise schon so ab, dass sie gar nicht erst zur Tat schreiten – somit müssten sich Betreiber noch weniger Sorgen um Vandalismus machen.

Vandalismus auf Baustellen: Zahlt die Versicherung?

Fürchtet man Diebstahl oder Sachbeschädigung auf der Baustelle, kann man sich dagegen versichern lassen. Allerdings sind die Prämien dieser Versicherungen mit beispielsweise bis zu 500 Euro oft vergleichsweise hoch und decken auch nicht lückenlos ab: So erstreckt sich eine Diebstahlversicherung häufig nur auf eingebaute Teile, nicht aber auf Werkzeug, einen der teuersten Kostenpunkte eines Handwerkers. Das Risiko trägt der Handwerker in diesem Fall selbst. Umso wichtiger ist es also, sich durch Überwachungskameras und andere Sicherheitsmaßnahmen ausreichend abzusichern, um im Ernstfall den Täter fassen und Schadenersatz einklagen zu können. Einem Baustellenbetreiber sei deshalb geraten, sich mit der Gesetzeslage für Kameraüberwachung vertraut zu machen und anschließend ohne Umschweife die Installation vorzunehmen.

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