Die Sächsische Tierseuchenkasse (TSK) informiert über die Tierbestandsmeldung im Jahr 2018. Dazu sind Halter von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Süßwasserfischen und Bienen ebenso gesetzlich verpflichtet wie zur Beitragszahlung.
Abbildung: Eine Vierhornziege im Wintertiergarten der Kulturinsel Einsiedel (Wintergarten mit Vögelbeobachtungsstation und Puppenstube bis zum 15. März 2018 täglich von 10 bis 18 Uhr, Eintritt frei, Baumstammlokal geöffnet) inmitten der Geheimen Welt von Turisede.
Leistungen und Meldeverfahren
Die Meldung und Beitragszahlung für den Tierbestand ist Voraussetzung für
- eine Entschädigung im Tierseuchenfall,
- für die Beteiligung der Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung
- für Beihilfen im Falle der Teilnahme an Tiergesundheitsprogrammen.
Die Meldebögen bzw. E-Mail-Benachrichtigungen wurden Ende Dezember 2017 an die bei der TSK bekannten Tierhalter versendet. Wer als Tierhalter bis Mitte Januar 2018 noch keinen Meldebogen erhalten hat, meldet sich bitte bei der Tierseuchenkasse.
Stichtag 1. Januar 2018
Auf dem Meldebogen oder per Internet müssen die am Stichtag 1. Januar 2018 vorhandenen Tiere gemeldet werden. Die Tierhalter erhalten daraufhin Ende Februar 2018 den Beitragsbescheid, auf dessen Grundlage sie Ihren Beitrag an die Tierseuchenkasse überweisen.
Die Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 23 Abs. 5 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (SächsAGTierGesG) in Verbindung mit der Beitragssatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse. Dabei ist es egal, ob Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken gehalten werden.
Tipp: Unabhängig von der Meldepflicht bei der Tierseuchenkasse muss die Tierhaltung beim zuständigen Veterinäramt angezeigt werden.
Online-Service
Auf der Internetseite der TSK sind weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, zu Beihilfen der Tierseuchenkasse sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste verfügbar. Gemeldete Tierbesitzer können zudem unter anderem ihr Beitragskonto mit dem gemeldeten Tierbestand der letzten drei Jahre, erhaltene Beihilfen, Befunde sowie eine Übersicht der entsorgten Tiere einsehen.
Kontakt:
Sächsische Tierseuchenkasse
Anstalt des öffentlichen Rechts
Löwenstraße 7a, 01099 Dresden
Tel. 0351 80608-0, Fax: 0351 80608-35
E-Mail: info@tsk-sachsen.de