Die Gemeinde Markersdorf sucht ab 2017 eine Friedensrichterin oder einen Friedensrichter. Dieses Ehrenamt kann grundsätzlich jeder interessierte Einwohner übernehmen, ausgeschlossen sind jedoch Rechtsanwälte, Notare, Richter, Staatsanwälte sowie Polizei- und Justizbedienstete.
“Sie sollten mindestens 30 und höchstens 70 Jahre alt sein”, so die Markersdorfer Gemeindeverwaltung. Die Friedensrichterin / der der Friedensrichter wird für fünf Jahre vom Gemeinderat gewählt und kann auch wiedergewählt werden. Die Gemeinde kann von den Bewerbern eine schriftliche Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 2 bis 5 des Sächsischen Schieds- und Gütestellengesetzes vorliegen, und die Erteilung einer Einwilligung in die Auskunftseinholung beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes verlangen.
Die Aufgabe der Friedensrichter besteht darin, außerhalb eines Gerichtsverfahrens kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zu schlichten und Sühneversuche durchzuführen. Die Palette der Schlichtungsthemen reicht dabei von Nachbarschaftsstreitigkeiten über Ärger mit dem Vermieter bis hin zu Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung oder Sachbeschädigung.
Wer Interesse an der Aufgabe hat, wird gebeten, sich schriftlich bis zum 10. April 2017 beim Hauptamt der Gemeinde Markersdorf formlos zu bewerben.
Folgende Angaben sollten in der Bewerbung enthalten sein:
- Name, Vorname, Geburtsname
- Geburtstag und Geburtsort
- Wohnanschrift
- Familienstand
- Beruf
- Staatsangehörigkeit
- in Gemeinde Markersdorf wohnhaft seit
Weitere Auskünfte über das Amt der Friedensrichterin oder des Friedensrichters erhalten interessierte Einwohner beim Hauptamt, Frau Strehle, unter Tel. 035829 630-31.