An einige Termine für Steuerzahler erinnert die Gemeindeverwaltung Markersdorf im Schöpsboten vom Januar 2015. Während die Grundsteuer und die Hundesteuer von der Gemeinde erhoben werden, ist für die Einkommenssteuer das Finanzamt zuständig.
Grundsteuer
Bitte denken Sie daran, dass die Grundsteuer für das Jahr 2015 zu folgenden Terminen fällig wird:
- bei Vierteljahreszahlern zum
15.02.2015, 15.05.2015, 15.08.2015 und 15.11.2015 - bei Jahreszahlern zum 01.07.2015
Zahlungspflichtige, die sich im Jahr 2015 neu am Bankeinzugsverfahren beteiligen oder Jahreszahler werden möchten, wenden sich bitte schriftlich oder telefonisch an das Steueramt der Gemeinde Markersdorf (Tel. 035829 63018).
Hundesteuer
Alle Hundebesitzer sollten daran denken, dass die Hundesteuer zum 15.02.2015 fällig wird.
Zahlungspflichtige, bei denen sich keine Veränderung vollzogen hat, erhalten keinen neuen Hundesteuerbescheid (§ 12 Abs. 1 Satz 2 Hundesteuersatzung der Gemeinde Markersdorf vom 17.11.2005). Es gilt die Hundesteuer des Vorjahres.
Einkommensteuererklärung 2014
Wie bereits in den Vorjahren werden die Vordrucke für die Einkommensteuererklärung 2014 nicht mehr zugesandt. Die Übermittlung der Steuererklärung an das Finanzamt sollte möglichst über das Internet durch die Software ELSTER-Formular erfolgen.
Unter www.elsterformular.de stehen die Umsatzsteuer- und Lohnsteuer-Voranmeldungen 2015, die Einkommensteuererklärungen 2014 und Umsatzsteuererklärungen 2014 voraussichtlich ab 10.01.2015 zum Download zur Verfügung. Voraussichtlich ab Februar 2015 ist ELSTER-Formular auch auf CD in der Informations- und Annahmestelle des Finanzamtes Görlitz erhältlich.
Die Übermittlung mit ELSTER erspart sowohl den Steuerpflichtigen als auch der Steuerverwaltung Aufwand. Belege – mit Ausnahme der gesetzlich vorgeschriebenen Belege – sind nur auf Anforderung durch das Finanzamt vorzulegen.
Für Gewerbetreibende, Freiberufler sowie Land- und Forstwirte besteht für Besteuerungszeiträume, die nach dem 31.12.2010 enden, die grundsätzliche Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Einkommensteuererklärung.
Die Erklärungsvordrucke können auch im Internet unter www.finanzamt-goerlitz.de oder www.steuern.sachsen.de ab Anfang Januar 2015 heruntergeladen werden.
Einkommensteuer-Erklärungsvordrucke sind ab sofort auch in der Informations- und Annahmestelle des Finanzamtes Görlitz sowie im Gemeindeamt/Einwohnermeldeamt Markersdorf zu den jeweils üblichen Sprechzeiten erhältlich.
Vordrucke werden auf Anforderung nur unter Beifügung eines ausreichend frankierten A4-Rückumschlags (1,45 EUR) vom Finanzamt übersandt.