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Vermessungsarbeiten am Wege- und Gewässernetz

Information zu Vermessungsarbeiten für alle Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten im Verfahrensgebiet des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Sanierungsgebiet Berzdorf

Im Rahmen der Verfahrensbearbeitung der Ländlichen Neuordnung Sanierungsgebiet Berzdorf wird ab Juni 2013 durch das Vermessungsbüro Engelmann, Zittau, mit Vermessungsarbeiten am Wege- und Gewässernetz begonnen. Dabei werden Bewirtschaftungseinheiten anhand topografischer Begrenzungen wie Straßen, Wege, Gewässer und Waldränder festgelegt (Gewannenvermessung).

Wir bitten, den vor Ort Tätigen unter Hinweis auf § 35 Flurbereinigungsgesetz (Betretungsrecht) den Zugang zu den Grundstücken zu gewährleisten.

Zudem wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den neu zu setzenden Grenzpunkten (Grenzmarken und Pflöcke) um Vermessungszeichen handelt, die laut § 17 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungsgesetz nicht beseitigt bzw. beschädigt werden dürfen.

Anfragen zur Gewannenvermessung richten Sie bitte an die Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Berzdorf
beim Landratsamt Görlitz
Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung
Abteilung Flurneuordnung und Landwirtschaft
Postfach 300152
02806 Görlitz

gez. Worm
Vorstandsvorsitzender

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