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Lohnsteuer-Freibeträge für das Jahr 2013

Zum 01. Januar 2013 wird das neue Verfahren ELStAM (ElektronischeLohnSteuerAbzugsMerkmale) eigeführt. Damit werden künftig alle Daten für den Lohnsteuerabzug zwischen Finanzämtern, Unternehmen und Arbeitnehmern digital übermittelt.

In der Übergangszeit 2011/2012 wurden die Freibeträge für den Lohnsteuerabzug automatisch übertragen. Im Kalenderjahr 2013 gelten sie ohne weiteren Antrag nur noch für den Zeitraum des Papierverfahrens bis zum Einsatz des ELStAM-Verfahrens.

Spätestens mit der Lohnabrechnung für Dezember 2013 müssen sich alle Arbeitgeber am ELStAM-Verfahren beteiligen Sollen die Freibeträge auch bei Anwendung der ELStAM durch den Arbeitgeber im Jahr 2013 weiter berücksichtigt werden, sind diese grundsätzlich im Rahmen des Lohnsteuerermäßigungsverfahrens für 2013 wieder jährlich zu beantragen.
Eine Ausnahme bilden Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung und Hinterbliebene, die bereits über das Jahr 2012 hinaus gewährt wurden. Diese werden weiterhin ohne neuen Antrag berücksichtigt.

Der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung kann ab sofort beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt gestellt werden.
Um Wegeaufwand und Wartezeiten zu vermeiden, kann der Antrag unter www.formulare-bfinv.de aus dem Internet heruntergeladen und dann auf dem Postweg dem Finanzamt übersandt werden.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können mit Beginn des elektronischen Verfahrens ihre aktuellen ” ELStAM” unter www.elsteronline.de/portal online einsehen. Dieser Service für die ab dem 01. Januar 2013 gültigen ELStAM nutzbar. Dazu ist eine einmalige, kostenfreie Registrierung mit der steuerlichen Identifikationsnummer erforderlich.

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