Auch jene, die bei den Unwettern vom 9. Juni 2013 geschädigt wurden, können wie auch andere hochwassergeschädigte Eigentümer oder Eigentümergemeinschaften von Wohngebäuden einen Antrag auf die Hochwasser-Soforthilfe der Sächsischen Aufbaubank (nicht zu verwechseln mit der Soforthilfe über die Gemeinden) stellen. Beantragt werden muss bis zum 30. Juni 2013.
Die Hilfsgelder können zur Trockenlegung, für den Ersatz geschädigter Türen oder Fenster, für die Heizung, Abwasseranlagen, Elektrik und Gasinstallationen eingesetzt werden.
Zusätzlich gelten die Handgeld-Programme für Private und Soforthilfen für Unternehmen und Kommunen.
Mehr und Download des Antragsformulars
im Görlitzer Anzeiger vom 11. Juni 2013:
Hochwasser-Soforthilfe für private Wohngebäude über SAB
Insgesamt rechnet der Landkreis Görlitz nach dem Starkregen vom 9. Juni 2013 mit Schäden in zweistelliger Millionenhöhe. Besonders im Süden und in der Mitte des Landkreises fielen in weniger als einer Stunde pro Quadratmeter 80 bis 90 Liter Regen und Hagel.
Landrat Lange dankte allen Helfern – den Feuerwehren, Gemeindearbeitern, freiwillige Helfern und tatkräftigen Nachbarn. Als Konsquenz forderte er ein Umdenken: Die Feuerwehren müssten besser auf den Hochwasserschutz ausgerichtet werden, beispielsweise durch Schmutzwasserpumpen und Schlauchboote. Anwohner müssten die Ufer der Bach- und Flussläufe stärker von Sachen freihalten, die eine Flut mitreißen und zur Gefahr werden lassen könnte.