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Zum Hochwasser bei ILE-geförderten Objekten

Vom Hochwasser und Starkregen der vergangenen Tage sind einige Gemeinden hart getroffen. Für Vorhaben, die über die Förderrichtlinie “Integrierte ländliche Entwicklung” (ILE) gefördert wurden, hat Babette Kunz vom Regionalmanagement Östliche Oberlausitz einen wichtigen Hinweis.

Bei Schäden an einem mit der Förderrichtlinie ILE geförderten Vorhaben, das sich noch in der Umsetzungs- oder Zweckbindungsphase befindet, müssen Schäden (wenn das Gebäude z.B. abgerissen werden muss oder nicht mehr wie geplant genutzt oder das Projekt nicht weitergeführt werden kann) innerhalb von zehn Tagen bei der Bewilligungsbehörde gemeldet werden.

“Setzen Sie sich bitte im Schadensfall schnellstmöglich mit der Bewilligungsstelle beim Landkreis Görlitz in Löbau in Verbindung”, unterstreicht Babette Kunz.

Dies betrifft sowohl die kommunalen – diese werden nochmals gesondert informiert – als auch die die privaten ILE-Antragsteller.

Mehr:
www.oestliche-oberlausitz.de

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