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Im Jahr 2014 bitte beachten

Jeder kann dazu beitragen, den Verwaltungsaufwand im Markersdorfer Rathaus möglichst gering zu halten, beispielsweise, indem man auf Termine und gesetzliche Pflichten achtet und Zahlungen per Lastschrift ermöglicht – das kommt schließlich allen zugute. Die Redaktion von markersdorf.de hat einige Hinweise aus der Januar-Ausgabe 2014 des Schöpsboten zusammengefasst.

Grundsteuer

Die Grundsteuer für das Jahr 2014 wird zu folgenden Terminen fällig:
Bei Vierteljahreszahlern: 15.02.2014, 15.05.2014, 15.08.2014 und 15.11.2014
Bei Jahreszahlern: 01.07.2014

Zahlungspflichtige, die sich im Jahr 2014 neu am Bankeinzugsverfahren beteiligen oder Jahreszahler werden möchten, wenden sich bitte schriftlich oder telefonisch an das Steueramt der Gemeinde Markersdorf unter Telefon (035829) 63018.

Das Formular für die Genehmigung zum Einzug von Zahlungen per Lastschrift kann hier heruntergeladen werden:
Download Einzugsermächtigung

Bitte ausdrucken und unterschrieben im Original (nicht per Fax oder E-Mail) der Gemeindeverwaltung zukommen lassen.

Hundesteuer

Die Hundesteuer wird zum 15.02.2014 fällig.

Zahlungspflichtige, bei denen sich keine Veränderung vollzogen hat, erhalten keinen neuen Hundesteuerbescheid (§ 12 Abs. 1 Satz 2 Hundesteuersatzung der Gemeinde Markersdorf vom 17.11.2005). Es gilt die Hundesteuer des Vorjahres.

Beantragung von Personaldokumenten

Sind Personalausweis bzw. Reisepass noch gültig oder läuft die Gültigkeitsdauer demnächst ab?

Diese Dokumente können nicht verlängert, sondern müssen neu beantragt werden. Jugendlichen sollten beachten, dass ab dem vollendeten 16. Lebensjahr Ausweispflicht besteht.

Zur Beantragung der Dokumente ist Folgendes mitzubringen:
– 1 biometrisches Passbild
– der gültige Personalausweis oder Reisepass
– Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde

Die Gebühr für das jeweilige Dokument ist bei der Beantragung
zu entrichten. Die Bearbeitungsdauer beträgt ungefähr drei bis vier Wochen.

SEPA Lastschriftverfahren ab Februar 2014

“Aufgrund der Umstellung auf das SEPA-Verfahren ab 02/2014 muss der Gemeinde für jede Forderung die Originalunterschrift zum Abbuchungsauftrag vorliegen. Ist das nicht der Fall, kann ab 2014 keine Abbuchung mehr erfolgen. Wir bitten, bei der Erteilung der Einzugsermächtigung (z. B. Steuern oder Elternbeitrag) die IBAN und den BIC mit anzugeben”, informiert Frau Nennemann von der Kasse der Gemeindeverwaltung.

Das Formular für die Genehmigung zum Einzug von Zahlungen per Lastschrift kann hier heruntergeladen werden:
Download Einzugsermächtigung

Bitte ausdrucken und unterschrieben im Original (nicht per Fax oder E-Mail) der Gemeindeverwaltung zukommen lassen.

Und das bedeuten die neuen Abkürzungen:
– SEPA (Single Euro Payments Area): Einheitliches europ. Zahlungsgebiet
– IBAN (International Bank Account Number): Internationale Kontonummer
– BIC (Bank Identification Code): Internationale Bankleitzahl

Einkommensteuererklärung 2013

Auch in diesem Jahr werden die Vordrucke für die Einkommensteuererklärung (für 2013) nicht mehr zugesandt.

Die Übermittlung der Steuererklärung an das Finanzamt sollte möglichst über das Internet durch die Software ELSTER-Formular erfolgen. Unter www.elsterformular.de stehen die Umsatzsteuer- und Lohnsteuer- Voranmeldungen 2014, die Einkommensteuererklärungen 2013 und Umsatzsteuererklärungen 2013 voraussichtlich ab dem 10.01.2014 zum Download zur Verfügung.

Voraussichtlich ab Februar 2014 ist die Software “ELSTER-Formular” auch auf CD in der Informations- und Annahmestelle des Finanzamtes Görlitz erhältlich.

Die Übermittlung mit ELSTER erspart sowohl den Steuerpflichtigen als auch der Steuerverwaltung Aufwand. Belege – mit Ausnahme der gesetzlich vorgeschriebenen Belege – sind nur auf Anforderung durch das Finanzamt vorzulegen.

Für Gewerbetreibende, Freiberufler sowie Land- und Forstwirte besteht für Besteuerungszeiträume, die nach dem 31.12.2010 enden, die grundsätzliche Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Einkommensteuererklärung.

Die Erklärungsvordrucke können auch im Internet unter www.
finanzamt-goerlitz.de oder www.steuern.sachsen.de ab Anfang
Januar 2014 heruntergeladen werden.

Einkommensteuererklärungsvordrucke sind ab sofort auch in der Informations- und Annahmestelle des Finanzamtes Görlitz sowie im Gemeindeamt/Einwohnermeldeamt Markersdorf zu den jeweils üblichen Sprechzeiten erhältlich.

Vordrucke werden auf Anforderung nur unter Beifügung eines ausreichend frankierten A4-Rückumschlags (Deutsche Post 1,45 Euro) vom Finanzamt übersandt.

Verknüpfungen Im Jahr 2014 bitte beachten

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