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Rolf Domke
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Zur Landwirtschaftlichen Sozialversicherung

Die LBG Mittel- und Ostdeutschland wird im Februar 2009 die Beiträge für das abgelaufene Geschäftsjahr 2008 erheben. Die Vertreterversammlung hat am 03.12.2008 die Hebesätze für die Umlage 2008 beschlossen.

Der Nettohebesatz beträgt danach unter Einbeziehung der Bundesmittel 24,60 € je 1.000 € Flächenwert. Der Bruttohebesatz beträgt 31,32 € je 1.000 € Flächen- und Ertragswert.

Erstmals kommt für diese Beitragsausschreibung ein Vorschussverfahren zur Anwendung, das mit dem Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVMG) eingeführt worden ist. Das Vorschussverfahren (Teilzahlung: 15.03.; 15.06.; 15.09) wird jedoch nur für Beitragszahler, deren Jahresbeiträge für ein Unternehmen über 1.200 € liegen, zur Anwendung kommen, sodass das bisherige Verfahren für den Großteil der Beitragszahler bestehen bleibt.

Bei verspätetem Beitragseingang werden gemäß § 24 SGBIV Säumniszuschläge
und Mahngebühren erhoben. Ausschlaggebend für die fristgerechte Zahlung ist der Tag der Wertstellung auf dem Konto der LBG MOD.
Bei wirtschaftlichen und finanziellen Schwierigkeiten besteht die Möglichkeit, auf Antrag die Zahlungsfälligkeit durch Beitragsstundung oder Ratenzahlung hinauszuschieben. Das gilt auch für die Vorschüsse. Der Zahlungsaufschub wird jedoch grundsätzlich nur gegen eine angemessene Verzinsung (2 % über dem zum Zeitpunkt der Stundungsvereinbarung geltenden Basiszinssatz)
und unter der Voraussetzung gewährt, dass der Berufsgenossenschaft eine Ermächtigung zum Lastschrifteinzug erteilt wird.

Überprüfung der Betriebsgrößen zur Alterskasse gefordert

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Darüber hinaus wurde auf der Sitzung beantragt, eine Überprüfung der Grenze zur Pflichtversicherung in der Landwirtschaftlichen Alterskasse (monatlicher Beitrag zurzeit 183 € o. Beitragszuschuss) durchzuführen. Bisher gilt hier eine Grenze von 4 ha landwirtschaftlicher Fläche bzw. 40 ha Wald (oder 20 ha Wald und 2 ha Landwirtschaft usw.). Ziel der Prüfung soll es sein, eine hierfür angemessene Flächengröße zu ermitteln. In einigen anderen
LSV-Trägern wurden bereits die Flächengrößen hierzu angehoben. Der vom Verband der Nebenerwerbslandwirte eingebrachte Vorschlag wurde von den Vertretern des Sächsischen Waldbesitzerverbandes e.V. unterstützt. Bleibt zu hoffen, dass eine gute und baldige Lösung gefunden und durchgesetzt werden kann.

Landwirtschaftliche Krankenkasse

Mitglieder der Landwirtschaftlichen Krankenkassen können eine Beitragsgutschrift in Höhe von 20 € Euro erhalten, wenn sie mit ihrem Hausarzt einen Betreuungsvertrag abschließen. Weiterer Hinweis: Impfungen, die nicht als Kassenleistung eingestuft sind, können jedoch als notwendige Impfungskosten (z. B. Zeckenschutzimpfung) zu 95 % erstattet werden. Nähere Informationen sind bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse erhältlich.

Weitere Informationen rund um den Privat- und Körperschaftswald finden Sie in der Verbandszeitschrift “Der Sächsische Waldbesitzer” oder unter
www.waldbesitzerverband.de

Sächsischer Waldbesitzerverband e. V.

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