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Soforthilfe für Hochwassergeschädigte

Für die im Landkreis Görlitz vom Juni-Hochwasser 2013 Geschädigten hat das Sächsische Finanzministerium 250.000 Euro Soforthilfe bereitgestellt. Das Geld wird einmalig in Beträgen von 400,- Euro an jeden betroffenen Erwachsenen und von 250,- Euro für jedes betroffene Kind gezahlt, allerdings pro Haushalt insgesamt nicht mehr als 2.000,- Euro.

Antrag stellen!

Damit sie das Hilfsgeld erhalten, müssen die Geschädigten bei der Gemeindeverwaltung möglichst schnell den “Antrag Soforthilfe” einreichen, denn die Bewilligungszeit endet schon am 25. Juni 2013.

Den Antrag stellen dürfen nur Personen, die mit ihrem Hauptwohnsitz in der jeweiligen vom Hochwasser betroffenen Gemeinde gemeldet sind und deren selbstgenutzter Wohnraum betroffen ist. Dabei müssen durch das Hochwasser mindestens teilweise das Erdgeschoss oder höher liegende Etagen im Wohngebäude durch Oberflächenwasser überflutet worden sein und es muss dadurch Sachschaden entstanden sein.

Antrag herunterladen!
Antrag Soforthilfe Junihochwasser 2013

Für Fragen stehen die Kommunen wie auch die Stabsstelle Flut des Landkreises Görlitz, bei der die Schadenserfassung koordiniert wird, unter Tel. 03583 – 72 13 33 zur Verfügung.

Quelle: Görlitzer Anzeiger vom 6. Juni 2013

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