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LEADER-Förderung für Periode bis 2020 beginnt

Die Östliche Oberlausitz ist eine der offiziellen LEADER-Regionen. Mit der Anerkennung der LEADER-Entwicklungsstrategie beginnt nun die neue Förderperiode. Diese hält einige Neuerungen bereit, die beachtet werden müssen, wenn man in den Genuss der Förderung kommen möchte. Die wichtigsten Informationen zu den Änderungen sind nachstehend zusammengefasst.

LEADER-Förderung 2014 – 2020 startet mit erstem Projektaufruf

Projektaufruf, Maßnahmepaket: Was verbirgt sich dahinter? Mit der LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) wurde eine Strategie für die Östliche Oberlausitz erstellt, wie dem Bevölkerungsrückgang entgegnet und die lokale Entwicklung im ländlichen Raum gefördert werden kann. Dabei wurden Maßnahmepakete mit klaren Zielvorgaben als Schwerpunkte der Förderung definiert.

Maßnahmepakete werden einzeln aufgerufen

Um diese Vorgaben zu erfüllen, schreibt der Fördermittelgeber die sogenannten Calls (Aufrufe) vor. Die Maßnahmepakete werden nun einzeln zur Einreichung von Projekten aufgerufen.

Gestartet wurde mit einem ersten Projektaufruf am 19. Oktober 2015 zu fünf Maßnahmepaketen. Weitere Aufrufe zu den insgesamt 26 Maßnahmepaketen in der Region folgen ab 2016.

Der Projektaufruf Nr. 01/2015 der LEADER-Region Östliche Oberlausitz umfasst folgende Maßnahmen:

  • A 1.2 Stärkung der sozialen und kulturellen Infrastruktur durch Umnutzung und Modernisierung von Grundversorgungseinrichtungen mit öffentlich zugänglichen Dienstleistungen und der soziokulturellen Infrastruktur zur Entwicklung des dörflichen Gemeinschaftslebens
  • B 1.1 Erstellung von Dorfumbauplanungen, Strategiekonzepten sowie Initiierung von Dorfgemeinschaftsaktionen
  • B 2.1 Um- und Wiedernutzung leerstehender oder ungenutzter ländlicher Bausubstanz als Hauptwohnsitz
  • C 1.1 Stärkung und Entwicklung des regionalen Wissens durch Neu- und Weiterentwicklung von gemeinsamen regionalen Erinnerungswerten sowie Herstellung von Erinnerungsstücken
  • D 2.1 Bauliche Maßnahmen zum Erhalt, zur Schaffung und Erweiterung von Beherbergungskapazitäten

Alle diejenigen, die sich nicht sicher sind, ob und wie Ihr Vorhaben förderfähig ist, können die Leitlinie auf der Homepage www.östliche-oberlausitz.de einsehen. Dort können auch auch die Aufrufe, die Projektaufnahmebögen und alle nötigen weiteren Informationen heruntergeladen werden.

Das Regionalmanagement vom Planungsbüro Richter und Kaup steht den Antragstellern für ihre Projekte im ländlichen Raum beratend zur Seite.

Wer gehört zur Östlichen Oberlausitz?

Zur LEADER-Kulisse Östlichen Oberlausitz gehören die 23 Städte und Gemeinden: Bad Muskau, Bernstadt auf dem Eigen, Gablenz, Hähnichen, Hohendubrau, Horka, Kodersdorf, Königshain, Krauschwitz, Markersdorf, Mücka, Neißeaue, Ostritz, Quitzdorf am See, Reichenbach/O.L., Rothenburg/O.L., Schönau-Berzdorf, Schöpstal, Vierkirchen, Waldhufen und Weißkeißel sowie die ländlichen Ortsteile von Görlitz und Niesky. Insgesamt gibt es im Landkreis Görlitz fünf LEADER-Kulissen.

Was genau wird gefördert?

Im Wesentlichen handelt es sich um Vorhaben, mit denen die ländliche Lebensqualität verbessert wird, die einen demografiegerechten Dorfumbau ermöglichen, die Steigerung der regionalen Identität und den Erhalt und die Entwicklung des Naturpotenzials zum Inhalt haben. Ebenso werden Maßnahmen im Bereich Tourismus und Maßnahmen zur regionalen Vernetzung gefördert. Es gibt also nicht nur eine Unterstützung bei Investitionen, auch bürgerschaftliches Engagement und nicht investive Projekte sind Bestandteile der Förderung.

Was ist unter “demografiegerechtem Dorfumbau” zu verstehen?

Für einige spezielle Maßnahmepakete der Förderung ist ein sogenannter Dorfumbauplan Voraussetzung – ein Plan, den die Kommune in Zusammenarbeit mit der Dorfgemeinschaft erstellt, um bestimmte Problembereiche im Ort anzugehen, die im Anschluss auch eine besondere Förderung erhalten. Die Förderung der Dorfumbaupläne ist ebenfalls Gegenstand des aktuellen Aufrufs.

Die alten Dorfentwicklungskonzepte sind vielerorts 20 Jahre alt und so nicht mehr umsetzbar. Wenn eine Kommune ein neues Dorfentwicklungskonzept erstellt, kann dies den Dorfumbauplan (DUP) ersetzen, unter der Voraussetzung, dass die Inhalte des DUP integriert sind.

Was passiert noch in diesem Jahr?

Für dieses Jahr steht noch ein Budget von ca. 1,45 Millionen Euro zur Verfügung, das in das Jahr 2016 mit hinübergenommen werden kann. Da die meisten Anfragen aus dem Bereich der Um- und Wiedernutzung von leerstehender ländlicher Bausubstanz und für Projekte im Bereich soziokulturelle Infrastruktur kamen, werden diese Maßnahmepakete noch in diesem Jahr aufgerufen.

Bis 15.12.2015, 15.00 Uhr, sind die Projektträger aufgerufen, ihre Projekte für die oben genannten fünf Maßnahmebereiche beim Regionalmanagement einzureichen.

Das Regionalmanagement unterstützt bei der Zusammenstellung der Unterlagen und legt diese dem Entscheidungsgremium, dem Koordinierungskreis (KK), vor. Die Beratung des KK findet am 14. Januar 2016 statt.
Der Koordinierungskreis prüft die Vorhaben nach festgelegten Kriterien (sogenannten Kohärenzkriterien) ab. Dabei wird ermittelt, ob die Vorhaben den übergeordneten strategischen Zielen der LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) der Östlichen Oberlausitz und dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2014 – 2020 (EPLR) einerseits und den Anforderungen an die Ziele der Fördermaßnahme andererseits entsprechen.

Darüber hinaus wird mithilfe weiterer Bewertungskriterien der abzuschätzende Mehrwert der Vorhaben für die Region in einem Ranking ermittelt. Es wird u.a. auf innovative, gemeinschaftsstärkende und vernetzende Aspekte bei den Vorhaben geachtet.

Alle Vorhaben, die innerhalb des für diese Maßnahme gesetzten Budgets liegen, den Kohärenzkriterien entsprechen und im Ranking eine möglichst hohe Punktzahl erreicht haben, erhalten ein positives Votum vom Entscheidungsgremium. Damit sind sie sozusagen eine Runde weiter und können nun innerhalb von acht Wochen einen Fördermittelantrag bei der Bewilligungsbehörde, dem Sachgebiet Ländliche Entwicklung beim Landkreis Görlitz, stellen.

Was passiert, wenn ich erst später mein Projekt fertig habe?

Anfang 2016 wird es einen neuen Projektaufruf mit einzelnen Maßnahmen geben, bei dem wieder Projekte eingereicht werden können.

Und wenn mein Projekt abgelehnt wird?

Wenn das Budget einer Maßnahme für diesen Aufruf ausgeschöpft ist oder wenn das Projekt zu wenige Bewertungspunkte erreicht hat, wird das Projekt abgelehnt. Der Antragsteller erhält alle eingereichten Unterlagen zurück. Anschließend besteht die Möglichkeit, das Projekt nachzubessern und es beim nächsten Aufruf erneut einzureichen.

Wie geht es weiter bis 2020?

Bis 2020 wird regelmäßig die Gelegenheit bestehen, Vorhaben, die den Zielen der LEADER-Entwicklungsstrategie und ihren untergeordneten Maßnahmen entsprechen, zur Förderung einzureichen. Alle Maßnahmen sind auf der genannten Internetseite www.oestliche-oberlausitz.de in den Leitlinien für die Region zusammengefasst.

Wer sich also mit seinen Projekten im aktuellen Aufruf nicht wiederfindet oder es diesmal nicht geschafft hat, einen Antrag zu stellen, bekommt in den kommenden Monaten und Jahren noch ausreichend Gelegenheit dazu.

Das gesamte Fördervolumen zur Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie bis 2020 beträgt für alle Förderbereiche 15,66 Millionen Euro.

Auskunft und Beratung

Während des gesamten Verfahrens besteht ausdrücklich die Möglichkeit, sich kostenfrei vom LEADER-Regionalmanagement der Östlichen Oberlausitz beraten zu lassen. Wer Fragen hat zur Förderfähigkeit eigener Vorhaben, zum Ablauf des Verfahrens oder Hilfe bei der Antragstellung wünscht, erfährt hier Unterstützung.

Kontakt:
LEADER-Regionalmanagement Östliche Oberlausitz
c/o Planungsbüro Richter+Kaup
Berliner Straße 21, 02826 Görlitz

  • Barbara Werling
    Tel. 03581 7049655, werling@richterundkaup.de
  • Julia Nawroth
    Tel. 03581 7049655, nawroth@richterundkaup.de
  • Ansgar Kaup
    Tel. 03581 7049651, kaup@richterundkaup.de

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