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Das Einwohnermeldeamt informiert

Das Finanzamt Görlitz möchte darauf aufmerksam machen, dass, wie bereits seit dem Jahr 2006, den Bürgern auch in diesem Jahr die Vordrucke für die Einkommensteuererklärung 2011 nicht mehr zugesandt werden.

Viele Bürger nutzen bereits die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung der Steuererklärung an das Finanzamt über das lnternet durch die Software ELSTER-Formular. Diese steht für Umsatzsteuer- und Lohnsteuer-Voranmeldungen 2012, für Einkommensteuererklärungen 2011 und Umsatzsteuererklärungen 2011 zum Download unter www.elsterformular.de zur Verfügung.
Voraussichtlich ab Februar 2012 ist ELSTER-Formular auch auf CD in der Informations- und Annahmestelle des Finanzamtes Görlitz erhältlich.

ELSTER erspart sowohl dem Bürger als auch der Steuerverwaltung eine Menge Aufwand. So sind zum Beispiel Belege – mit Ausnahme der gesetzlich vorgeschriebenen Belege – nur auf Anforderung durch das Finanzamt vorzulegen. Außerdem gibt das Finanzamt den Zeitvorteil, den es durch ELSTER erzielt, in Form kürzerer Bearbeitungszeiten an die Bürger weiter. lm Falle einer Erstattung erhalten ELSTER-Nutzer somit schneller ihr Geld zurück.

Die Erklärungsvordrucke können auch im Internet unter www.finanzamt-goerlitz.de oder www.steuern.sachsen.de heruntergeladen werden.
Einkommensteuer-Erklärungsvordrucke sind ab sofort auch in der lnformations- und Annahmestelle des Finanzamtes Görlitz sowie im Gemeindeamt/Einwohnermeldeamt zu den jeweils üblichen Sprechzeiten erhältlich.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich die Vordrucke gegen einen ausreichend frankierten A4-Rückumschlag (1,45 EUR) vom Finanzamt Görlitz übersenden zu lassen.

Das Finanzamt weist ausdrücklich darauf hin, dass für Gewerbetreibende, Freiberufler sowie Land- und Forstwirte für Besteuerungszeiträume, die nach dem 31.12.2010 enden, grundsätzlich die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Einkommensteuererklärung besteht.

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