Sachsen setzt auch im kommenden Jahr auf umweltgerechte Landwirtschaft und Flächenbewirtschaftung. “Unser Ziel ist es, die natürliche biologische Vielfalt zu sichern sowie Lebensräume und den Bestand wild lebender Tier- und Pflanzenarten zu erhalten. Das sind wir nachfolgenden Generationen schuldig”, sagte Sachsens Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft Frank Kupfer.
“Mit verschiedenen Förderprogrammen unterstützen wir Landwirte und Flächeneigentümer bei der umweltgerechten Bewirtschaftung bzw. Pflege ihrer Flächen”, erklärte Kupfer weiter. Beispiele seien die Mahd von Berg- und Stromtalwiesen, aber auch die Pflege von Obstgehölzen auf Streuobstwiesen.
Bis 15. Oktober 2009 ins Feldblockkataster aufnehmen lassen
Derzeit wird die Antragstellung für das Jahr 2010 vorbereitet. Zwingende Voraussetzung für die Teilnahme an diesen Förderprogrammen ist die Aufnahme der betreffenden Flächen in das sogenannte Feldblockkataster. Dabei handelt es sich um ein Identifizierungssystem für landwirtschaftliche Flächen. Die Anmeldung für neu aufzunehmende Flächen muss bis zum 15. Oktober 2009 bei der jeweils zuständigen Außenstelle des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) erfolgen.
Naturschutzfachliche Stellungnahme erforderlich
Für diese Maßnahmen ist außerdem eine Naturschutzfachliche Stellungnahme erforderlich. Neuantragsteller und Antragsteller mit Flächenerweiterungen oder Betriebsumwandlungen sollten das dazu notwendige Förderbegehren ebenfalls bis zum 15. Oktober 2009 beantragen, damit die Stellungnahme frühzeitig verfasst werden kann.
Zusätzliche Mittel für 2010 und 2011
Im Jahr 2009 wurde die umweltgerechte Landwirtschaft mit rund 25 Millionen Euro aus EU- und Landesmitteln gefördert. Für die Neuantragstellung 2010 und 2011 stehen zusätzliche Mittel von etwa 34 Millionen Euro zur Verfügung, insbesondere für die Anlage von Grünstreifen auf Ackerland, für die Anwendung bodenschonender Produktionsverfahren des Ackerfutterbaus sowie für die Umwandlung von Ackerland in Grünland.
Weitere Informationen zum Förderverfahren und zu Terminen befinden sich auf den Internet-Seiten des SMUL: SMUL Förderung
Beratung erhalten die Betroffenen auch in allen Außenstellen des LfULG.
Quelle: SMUL 15.09.2009