Ab sofort gelten für Körperschaften, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen – dazu gehören auch die gemeinnützigen Vereine – sowie für politische Parteien und unabhängige Wählervereinigungen neue amtliche Muster für die Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen (im Volksmund “Spendenbescheinigungen” genannt). Spätestens ab dem 1. Januar 2013 ist deren Anwendung zwingend vorgeschrieben.
Die neuen Muster für die Zuwendungsbestätigungen sind unter www.formulare-bfinv.de abrufbar.
Noch bis zum 31. Dezember 2012 können parallel die bisherigen Muster für Zuwendungsbestätigungen weiterverwendet werden.
Hinweise zum Ausfüllen der Zuwendungsbestätigungen enthält das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 30. August 2012, das unter www.bundesfinanzministerium.de verfügbar ist.