Die jahrelangen Verhandlungen sind zu Ende gegangen; die wohl wichtigste Reform, die die Koalition jemals schaffen musste, ist in trockenen Tüchern. Der Bund und die Länder werden ab dem Jahr 2020 ihre Finanzbeziehungen neu regeln.
Es handelt sich dabei um eine Reform, die nicht unbedingt mehr Transparenz in den Länderfinanzausgleich bringt, voraussichtlich jedoch positive Auswirkungen auf die föderalen Strukturen der Bundesrepublik hat.
Der Länderfinanzausgleich und der Solidarpakt II werden abgelöst
Mit 2019 laufen der Länderfinanzausgleich und der Solidarpakt II aus. Aus diesem Grund war es wichtig, eine neue Regelung zu finden, die nach dem Jahr 2019 in Kraft tritt.
Der bisherige Länderfinanzausgleich wird abgeschafft, ab dem Jahr 2020 kommt ein neues Projekt auf Deutschland zu. Gestartet wird bereits 2019 mit 9,5 Milliarden Euro, die der Bund an die Länder überweist. Zur Einigung gehört ferner, dass vier Milliarden Euro als Umsatzsteuervorweganteil und Beteiligungsanteil an Unterkunftskosten vom Bund in den Länderfinanzausgleich gegeben werden, davon 1,4 Milliarden Euro dynamisch; der Differenzbetrag wird als Festbetrag verbucht.
Der Länderanteil ergibt sich aus der Umsatzsteuer der im Bundesland lebenden Personen. Andererseits gibt es aber auch Zu- oder Abschläge, die dann möglich sind, wenn sich die Finanzkraft des Landes verändert.
Die Reform soll bis zum Jahr 2030 gelten. Ob es dann zu einer Fortsetzung oder einer neuen Regelung kommt, ist noch offen – laufende Analysen gibt es beispielsweise hier. Fakt ist: Es gibt kein Bundesland, das nach der Neuordnung finanzielle Einbußen hinnehmen muss. Ein Umstand, der den Verantwortlichen besonders wichtig war.
Die größte Baustelle der Republik
Seit es die Bundesrepublik gibt, kommt es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen dem Bund und den Ländern, wenn es um die Finanzbeziehungen geht – vor allem, weil sich immer wieder die Zuständigkeiten vermischen.
Föderalismuskommissionen haben jahrelang versucht, den Mechanismus in eine andere Richtung zu drehen. Heute gibt es etwa das Kooperationsverbot, das dem Bund Zahlungen im Bildungsbereich untersagt, weil es sich hier um eine Ländersache handelt. Jedoch übernimmt der Bund Kosten, die durch die Sozialhilfe oder durch Flüchtlinge entstehen und greift auch bei Hochschulen und Infrastruktur ein. Ein System, das durchaus schwer zu durchblicken ist, sodass es fast an ein Wunder grenzt, ab dem Jahr 2020 eine neue Regelung zu haben.
Jetzt ist Geduld gefragt
Dass der Bund mehr Durchgriffsrechte bekommen hat, dafür andererseits wieder Aufgabengebiete verlor, mag auf den ersten Blick vernünftig erscheinen. Die Einigung, die von der Koalition getroffen wurde und ab dem Jahr 2020 gilt, hilft vor allem der föderalen Struktur. Auch wenn die Transparenz teilweise fehlt, scheint die Reform, die den Länderfinanzausgleich neu regelt und den Solidarpakt II verabschiedet, derart neue Wege einzuschlagen, dass man erst abwarten muss, ob und welche negativen oder positiven Entwicklungen entstehen.
Von Thomas Beier