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Grenzbestimmung und Abmarkung

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.- Ing. Wolfgang Doberstein, Rosa-Luxemburg-Straße 6, 02826 Görlitz – Offenlegung von Ergebnissen einer Grenzbestimmung und Abmarkung gem. § 19 der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungsgesetz

Im Zeitraum vom 03.09.2007 – 30.10.2007 wurden
in der Gemeinde Markersdorf, Gemarkung Markersdorf in der Flur 12, an den Flurstücken
4, 9, 12, 13, 14, 15/2, 35, 38/1, 38/2, 39, 40/1, 41/2, 41/5, 42/2, 42/3, 43/8, 44/1, 44/3, 44/4, 44/5, 44/6, 45/1, 45/2, 46/1, 46/4, 46/6, 68, 108/2, 108/4, 109/1, 109/2, 110, 111/1, 111/2, 112, 113, 114, 117/2, 118/3, 118/4, 118/5, 118/6, 118/8, 118/9, 119, 120/1, 120/4, 120/5, 120/6, 122/1, 122/3, 122/4, 123, 124, 125/1, 125/2, 126, 127/3, 127/4, 127/5, 127/6, 127/7, 131/1, 132, 133, 135, 136/1, 136/2, 137/1, 137/2, 162
sowie in der Gemeinde Schöpstal, Gemarkung Girbigsdorf
in der Flur 6, an den Flurstücken 94, 95, 96, 149, 150/5 Flurstücksgrenzen durch eine Katastervermessung bestimmt und abgemarkt. Allen betroffenen Eigentümern und Erbbauberechtigten werden die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe von Verwaltungsakten auf diesem Wege ergibt sich aus § 19 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Sächsischen Vermessungsgesetzes – DVOSächsVermG) vom 1. September 2003 (SächsGVBl. S. 342).
Die Ergebnisse liegen ab dem 11.02.2008 bis zum 11.03.2008 in meinen Geschäftsräumen Rosa-Luxemburg-Straße 6 in Görlitz von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 08:00 bis 16:00 Uhr und am Freitag von 08:00 bis 15:30 Uhr zur Einsichtnahme bereit.
Gemäß § 19 Satz 6 DVOSächsVermG gelten die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung ab dem 18.03.2008 als bekannt gegeben.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen unter der Telefonnummer 03581 704414 oder der E-Mail Adresse verm.doberstein(at)freenet.de (setze (at)=@) zur Verfügung.

Görlitz, den 24.01.2008

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Doberstein

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die offengelegten Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung können die betroffenen Eigentümer und Erbbauberechtigten innerhalb eines Monats nach dem Wirksamwerden der Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir oder dem Landesvermessungsamt Sachsen, Olbrichtplatz 3, in 01099 Dresden, einzulegen.

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