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Planungsverband Berzdorfer See

Änderung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes BS 10 “Waldsiedlung am Nordstrand”

Bekanntgemacht im Amtsblatt “Der Schöpsbote”, Ausgabe April 2019.

Der Planungsverband Berzdorfer See hat in seiner Sitzung am 17.12.2018 die Änderung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes BS 10 “Waldsiedlung am Nordstrand”, Beschluss 06/2015 vom 10.08.2015, beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes BS 10 umfasst nunmehr die Flurstücke: Gemarkung Deutsch-Ossig Flur 2, Flurstücke 175/1 und 194/1 teilweise; Gemarkung Deutsch-Ossig Flur 6, Flurstücke 15, 31/2, 31/3 und 61 teilweise, sowie das Flurstück 37.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt in der Gemarkung Deutsch Ossig, im Süden der Stadt Görlitz. Das Vorhaben wird im Norden durch den Stadtteil Weinhübel, im Süden durch die Wasserfläche des Berzdorfer Sees, im Westen durch die teilrekultivierte Fläche des ehemaligen Tagebaus Berzdorf und im Osten durch die Strandpromenade begrenzt.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist im nachfolgenden Übersichtsplan (siehe Abbildung 1, Seite 7) nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Diese Bekanntmachung ist auch unter
https://www.goerlitz.de/Bekanntmachungen.html
http://www.schoenau-berzdorf.de/index.php/schoenau-echo
https://www.markersdorf.de (Pfad: Bürger – Rathaus – Bekanntmachungen)
und im Landesportal Sachsen unter dem Link
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/startseite
einsehbar.

Diese Veröffentlichung erscheint am 19.03.2019 im Amtsblatt der Stadt Görlitz, am 27.03.2019 im Dorfecho der Gemeinde Schönau-Berzdorf und am 01.04.2019 im Veröffentlichungsblatt Schöpsbote der Gemeinde Markersdorf.

Görlitz, den 26.02.2019

Siegfried Deinege
Verbandsvorsitzender
Planungsverband Berzdorfer See

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