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Bürgermeister März 2019

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Markersdorf! Die Kommunalwahlen im Mai werfen immer deutlicher ihre Schatten voraus. Die Kandidatenlisten für den Gemeinderat werden intern schon stark diskutiert. Das ist gut so, denn der Gemeinderat stellt entscheidend die Weichen für die zukünftige Entwicklung in unserer Gemeinde. Auch die Kandidatenlisten für die Ortschaftsräte füllen sich, und ich bin erfreut, dass alle sieben Ortsvorsteher wieder in Erwägung ziehen, erneut zu kandidieren.

“Beliebtheit sollte kein Maßstab für die Wahl
von Politikern sein. Wenn es auf die Popularität
ankäme, säßen Donald Duck und die Muppets
längst im Senat.”

Orson Welles

In einer Definition für den Gemeinderat steht: Der Gemeinderat ist ein Organ der Gemeinde und die politische Vertretung der Gemeindebürger.

Der Gemeinderat ist keine Behörde im institutionellen Sinne, da die Gemeinde im ganzen die Behörde ist. Er entscheidet über die Verwaltung der Gemeinde, soweit Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft (eigener Wirkungskreis) oder Angelegenheiten, die das Gesetz den Gemeinden zur Besorgung im Auftrage des Staates zuweist (übertragener Wirkungskreis / Auftragsangelegenheiten), betroffen sind und nicht der Bürgermeister zuständig ist (Organzuständigkeit des Gemeinderats). Der Gemeinderat beschließt innerhalb des Aufgabenkreises der Gemeinde über Angelegenheiten, die nicht laufend anfallen und grundlegende

Bedeutung haben oder erhebliche Verpflichtungen für die Gemeinde beinhalten.
Der Gemeinderat ist nicht für Angelegenheiten zuständig, welche dem Bürgermeister oder Gemeinderatsausschüssen zur selbstständigen Erledigung übertragen sind. Der Gemeinderat überwacht den Bürgermeister und die Gemeindeverwaltung, insbesondere die Ausführung seiner Beschlüsse. Die Dienstaufsicht über die Bediensteten der Gemeinde obliegt dem Bürgermeister; Art und Ausmaß dieser Zuständigkeit legt der Gemeinderat in der Geschäftsordnung fest. Der Bürgermeister führt die Beschlüsse des
Gemeinderats aus. D ie Beschlüsse erlangen mit dem Vollzug durch
den Bürgermeister Außenwirkung. Die Beschlüsse sind keine Verwaltungsakte,
sondern stellen eine interne Willensbildung dar.

Der Gemeinderat besteht aus dem Vorsitzenden, welcher in Sachsen der Bürgermeister ist, und aus den gewählten Ratsmitgliedern. Die Größe des Gemeinderates wird durch die jeweiligen Gemeindeordnungen bestimmt und richtet sich wesentlich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde. Sie ist für unsere Gemeinde auf 16 festgelegt. Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten eine Aufwandsentschädigung.

Der Gemeinderat wird in Wahlen entsprechend den Vorschriften des jeweiligen Kommunalwahlrechts von den Bürgern bestimmt, an denen politische Parteien und Wählergemeinschaften teilnehmen; innerhalb der Europäischen Union besitzen hierbei auch Unionsbürger das aktive und passive Wahlrecht. Der Gemeinderat beschließt in Sitzungen (Sitzungszwang). Entscheidungen im Umlaufverfahren oder durch das persönliche oder fernmündliche Einholen der Stimme sind unstatthaft. Der Grund Unser Bürgermeister meldet sich zu Wort für den Sitzungszwang ist in dem Bedürfnis nach einer gemeinsamen Beratung zu sehen, welche eine wichtige Voraussetzung für eine fehlerfreie Bildung des Willens ist.

Zu seiner Beschlussfähigkeit muss die Mehrheit seiner Mitglieder auch anwesend und stimmberechtigt sein. Für die Mehrheit ist die Ist-Stärke des Gemeinderats zugrunde zu legen. Die Gemeinderatsmitglieder sind verpflichtet an den Sitzungen teilzunehmen, die ihnen durch den Bürgermeister nach der Geschäftsordnung zugewiesenen Geschäfte wahrzunehmen und ihre Stimme abzugeben. Enthält sich wider die Vorschrift ein Gemeinderatsmitglied seiner Stimme oder bleibt er Sitzungen vorschriftswidrig fern, so bleibt der Beschluss des Gemeinderats dennoch wirksam.

Der Gemeinderat kann zur Erleichterung seiner Aufgaben vorberatende Ausschüsse einsetzen. Zwecks arbeitsteiliger Vorgehensweise steht ihm auch die Möglichkeit offen, seine Kompetenzen in einzelnen Angelegenheiten oder Geschäftszweigen an beschließende Ausschüsse zu übertragen.

Der Gemeinderat und die beschließenden Ausschüsse tagen in der Regel monatlich. Ich möchte alle Bürger bitten, sich aktiv an der Gemeindearbeit zu
beteiligen. Dafür gibt es vielfältige Möglichkeiten. Mitgliedschaften in den Vereinen und in den Freiwilligen Feuerwehren sind dabei ebenso wichtig, wie die Mitarbeit in den Wahlfunktionen im Kreistag, Gemeinderat oder in den Ortschaftsräten. Am wichtigsten ist jedoch die Teilnahme an der Wahl. Die Wahlbeteiligung sagt sehr viel über das Engagement der Bürger einer Gemeinde aus und es ist wichtig, dass die Kommunalvertreter von der großen Masse der Bevölkerung getragen werden.

Ihr Bürgermeister

Thomas Knack

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