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Bitte nicht vergessen: die Steuern

“Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist und Gott, was Gottes ist”, soll Jesus von Nazareth zu den Gesandten der Pharisäer gesagt haben. Zwar ist inzwischen zumindest der Kaiser durch die Finanzverwaltung ersetzt, der Spruch gilt jedoch noch immer, denn ohne Steuereinnahmen können weder Kommune noch Staat ihren Aufgaben nachkommen. Deshalb ist es nur naheliegend, dass gelegentlich an die Abgabe von Steuererklärungen und die Entrichtung der Steuern erinnert wird.

Was steht an steuerlich an, wofür muss der Bürger sein Säckel öffnen?

  • Grundsteuer

    Die Grundsteuer für das Jahr 2019 wird zu folgenden Terminen fällig:

    • bei Vierteljahreszahlern:
      15. Februar 2019, 15. Mai 2019,
      15. August 2019 und 15. November 2019
    • bei Jahreszahlern:
      1. Juli 2019

    Zahlungspflichtige, die sich im Jahr 2019 neu am Bankeinzugsverfahren beteiligen oder Jahreszahler werden möchten, wenden sich bitte schriftlich oder telefonisch unter 035829 63018 an das Steueramt der Gemeinde Markersdorf.

  • Hundesteuer

    Die Hundesteuer wird zum 15. Februar 2019 fällig. Zahlungspflichtige, bei denen sich keine Veränderung vollzogen hat, erhalten keinen neuen Hundesteuerbescheid (§ 12 Abs. 1 Satz 2 Hundesteuersatzung der Gemeinde Markersdorf vom 17.11.2005). Es gilt die Hundesteuer des Vorjahres.

  • Einkommensteuererklärung 2018

    Wie bereits in den Vorjahren werden auch 2019 die Vordrucke für die Einkommensteuererklärung 2018 nicht mehr zugesandt. Die Übermittlung der Steuererklärung an das Finanzamt sollte möglichst über das Internet durch die Software ELSTER-Formular erfolgen.

    Unter www.elster.de stehen die Formulare für

    • die Umsatzsteuer-Voranmeldungen 2019,
    • die Lohnsteuer-Anmeldungen 2019,
    • die Einkommensteuererklärungen 2018 und
    • die Umsatzsteuererklärungen 2018

    seit Jahresbeginn 2019 zum Download zur Verfügung.

    Die Übermittlung mit ELSTER erspart sowohl den Steuerpflichtigen als auch der Steuerverwaltung Aufwand. Belege – mit Ausnahme der gesetzlich vorgeschriebenen Belege – sind nur auf Anforderung durch das Finanzamt vorzulegen.

    Für Gewerbetreibende, Freiberufler sowie Land- und Forstwirte besteht eine grundsätzliche Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Einkommensteuererklärung.

    Einkommensteuer-Erklärungsvordrucke sind ab sofort auch in der Informations- und Annahmestelle des Finanzamtes Görlitz sowie im Gemeindeamt/Einwohnermeldeamt Markersdorf zu den jeweils üblichen Sprechzeiten erhältlich. Vordrucke werden auf Anforderung nur unter Beifügung eines ausreichend frankierten A4-Rückumschlags (zzt. 1,45 Euro) vom Finanzamt übersandt.

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