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Tipp für Selbständige

Warum sich das Fahrzeugleasing für Unternehmen oft lohnt

Foto: Andreas Lischka, Pixabay License

Immer wieder werde ich in meinem Markersdorfer Beratungsbüro im Zusammenhang mit Unternehmensberatungen und der Anschaffung eines neuen Kraftfahrzeugs gefragt, was sich denn unterm Strich am besten rechnet: die Investition mit einem Kredit zu finanzieren, das Fahrzeug zu leasen oder in bar zu bezahlen, letzteres natürlich nicht, ohne einen Rabatt herauszuhandeln. Solch diese Frage lässt sich jedoch so pauschal nicht beantworten, deshalb hier als Entscheidungshilfe einige allgemeine Hinweise.

Zu allererst muss jedoch gesagt werden, dass die Anschaffung eines Kraftfahrzeugs für einkommensschwächere Haushalte und Kleinstunternehmen schnell zu einem Überschuldungsrisiko führt oder dieses darstellt, noch bevor die Tinte unter dem Kaufvertrag trocken ist. So verlockend prestigeträchtige Autos auch sein mögen: Ausschlaggebend bleibt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit dessen, der für die vertraglichen Verpflichtungen aufkommen muss.

Damit der Kunde zu seinem Auto und der Fahrzeughändler zu seinem Geld kommt, muss sich der Erwerber zwischen Leasing, Barzahlung und Kreditfinanzierung entscheiden. Gewerbetreibende, Firmen und Freiberufler sollten die nachstehenden Aspekte ins Kalkül ziehen sowie sich ihrem Finanz- und ihrem steuerlichen Berater detailliertere Informationen einholen.

Leasing

Unter bestimmten Bedingungen ist ein Leasingvertrag oder, allgemeiner gesagt und Freiberufler eingeschlossen, ein Leasing für Unternehmer (für Privatpersonen jedoch nur selten) eine besonders wirtschaftliche Variante, nämlich dann, wenn

a) der Gewinn hoch versteuert werden muss:
Die monatlichen Leasingraten sind Mieten, also den steuerlichen Gewinn verringendere Kosten – anders gesagt: Diese Raten können direkt vom zu versteuernden Gewinn abgesetzt werden, senken also die Einkommens- und ggf. die Gewerbesteuer. Vor allem dadurch rechnet sich das an sich teure Leasing. Das bedeutet aber auch: Wer wenig Gewinn ausweist (ob nun die Umsätze zu klein oder andere Kosten zu hoch sind), muss die Entscheidung für das Leasing besonders sorgfältig abwägen.

b) der Zustand des Fahrzeuges nach Vertragsende vorhersehbar ist:
Ist das Fahrzeug bei der Rückgabe nach dem Ende des Leasingvertrages übermäßig heruntergewirtschaftet/beschädigt, kann der Leasinggeber einen finanziellen Ausgleich verlangen (so verfügen viele Händler beim Firmenwagen Leasing über ein Buch mit musterhaften Abbildungen von Schäden, die leicht erkennen lassen, ob es sich wie bei kleinen Beulen vielleicht um normalen Verschleiß handelt oder ab wann von einem echten Schaden zu sprechen ist). Wird ein geleaster Geschäfts-Pkw auch privat genutzt, sollte man überlegen, ob beispielsweise kleine Kinder oder Haustiere ihre unauslöschlichen Spuren hinterlassen könnten – was zu entsprechenden Nachforderungen führen könnte. Ansonsten aber ist der Wertverlust des Fahrzeugs für den Leasingnehmer kein Thema, mit der Monatsrate ist alles abgegolten.

Gewerbeleasing richtet sich an unternehmerisch Selbständige, ganz gleich, ob im Handelsregister eingetragen oder nicht. Häufig werden Leasingverträge jedoch nur akzeptiert, wenn sich das Unternehmen seit mindestens sechs Monaten am Markt behaupten kann. Daher ist das Gewerbeleasing bei Neugründungen und Start-ups schwierig bis kaum möglich. Es gibt jedoch auch Ausnahmen: Einige Leasinggeber gewähren auch jungen Unternehmen bzw. Gründern das Leasen eines durchaus repräsentativen Firmenwagens für den professionellen Auftritt, der vielen gerade am Anfang besonders wichtig erscheint. Da das Budget vieler Jungunternehmer zunächst meist schmal ist, knüpfen die Leasinggeber das Fahrzeugleasing in solchen Fällen an bestimmte Auflagen. Ist das Unternehmen zum Beispiel jünger als zwei Jahre, muss man in der Regel mit einer Sonderzahlung oder Kaution in Höhe von 10 bis 30 Prozent rechnen. Auch eine Bankbürgschaft ist nicht unüblich.

Zwar erwirbt der Leasingnehmer kein Eigentum am Fahrzeug, aber er genießt als großen Vorteil des Leasings neben der Schonung des Eigenkapitals und neben dem Steuerspareffekt, dass regelmäßig – meist nach jeweils 12 bis 36 Monaten – ein neues und aktuelles Automodell vor der Tür steht, was unerwartete und teure Reparaturen oder gar Unterwegspannen unwahrscheinlich macht, jedoch die neuesten Technik-, Sicherheits- sowie Umweltstandards garantiert. Allerdings sollte man beim Abschluss des Leasingvertrages gut einschätzen können, wie viele Kilometer man in während der Vertragslaufzeit jährlich fahren wird. Zwar werden Abweichungen durch Erstattung oder Nachzahlung ausgeglichen, jedoch können die Nachzahlungen bei vielen Mehrkilometern zum Kostenfaktor werden.

Wer Mitarbeitern einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung anbieten möchte (was durchaus für beide Seiten attraktiv sein kann), erhält beim Leasing eine sichere Kalkulationsgrundlage. Ein weiterer Aspekt: Oftmals sind die Geschäftsleitung und auch Außendienstler regelrecht gezwungen, mit ihren Pkw’s die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ihres Unternehmens zu repäsentieren, was sich mit den stets aktuellen Leasingfahrzeugen erreichen lässt.

Fazit: Leasing ist grundsätzlich eine gute Option für wirtschaftlich gesunde Unternehmen, sofern sie auch gute Aussichten für die Folgejahre haben, denn: Aus einem Leasingvertrag kann man gewöhnlich nicht aussteigen. Leasing erspart Investitionen, das Unternehmen bleibt “schlank”.

Barzahlung

Wer den entsprechenden Geldbetrag flüssig hat, kann das neue Auto cash, wie man es häufig nennt, bezahlen. Man erspart sich damit die Formalitäten eines Kredit- oder Leasingvertrages und hat das Fahrzeug sofort im frei verfügbaren Eigentum.

Dennoch ist sofortige vollständige Bezahlung für Unternehmer nicht die erste Wahl, weil sich eine Lücke zwischen dem Liquiditätsverlust aus der Sofortzahlung und den steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten auftut: Das Geld ist sofort weg, die steuerlichen Effekte treten erst über Jahre verteilt ein.

Fazit: Was für Privatpersonen vernünftig ist, nämlich erst anzusparen und dann ohne Folgeverpflichtungen zu kaufen, ist für Unternehmer nicht unbedingt optimal.

Kreditfinanzierung

Mit einer Kreditfinanzierung kann der hohe Liquiditätsverlust, wie er aus der Barzahlung resultieren würde, vermieden werden, denn jetzt bezahlt ja erst einmal die Bank den Händler und holt sich dann das Geld in Form der Tilgungsraten vom Käufer zurück, außerdem erhebt sie auf das noch nicht zurückgezahlte Geld Zinsen.

Was das steuerlich bedeutet, scheint vielen gar nicht klar: Wird ein Fahrzeug im Betriebsvermögen aktiviert, können die Anschaffungskosten (nach Abzug der Umsatzsteuer) über Jahre verteilt steuerlich als Kosten geltend gemacht werden. Das ist die steuerliche Abschreibung, die bei einem neuen Pkw beispielsweise über sechs Jahre läuft. Diese steuerliche Abschrteibung ist völlig unabhängig davon, welche Tilgungsdauer (und damit Höhe der Tilgungsraten) mit der Bank vereinbart wurden. Dabei ist schlüssig, dass eine relativ zur steuerlichen Abschreibungsfrist sehr kurze Tilgungsdauer eher zu Liquiditätseinbußen führt, eine längere Tilgungsdauer als die Abschreibungsfrist jedoch betriebswirtschaftlich meist keinen Sinn ergibt, weil dann der steuerlich nicht abzugsfähigen Tilgung keine Abschreibung mehr gegenübergestellt werden kann und man vielleicht ein bereits verschlissenes Fahrzeug noch immer abzahlen muss.
Anders übrigens kann die Überlegung aussehen, wenn man die kalkulatorische Abschreibung einbezieht: Ist das Auto quasi im Dauereinsatz und muss vielleicht schon nach drei Jahren ersetzt werden, sollte die Tilgungszeit nicht länger sein.

Die Zinsen wirken – anders als die Tilgungsraten – steuermindernd, weil sie die “Kosten des geborgten Geldes” darstellen.
Ist das Auto abbezahlt, schickt die Bank den Fahrzeugschein I (Fahrzeugbrief) und man kann über sein Eigentuim frei verfügen.

Den unter bestimmten Gesichtspunkten “idealen” Autokredit gibt es wohl nur theoretisch: Er müsste bei Umsatzsteuerabzugsberechtigten den Nettokaufpreis zu 100 Prozent finanzieren und, wenn das Auto so lange im Unternehmen verbleibt, über sechs Jahre getilgt werden. Dann nämlich entsprächen die nichtabzugsfähigen Tilgungsraten jährlich der steuerlichen Abschreibung. In der Praxis erwarten Händler bei einer Finanzierung oft 20 Prozent Eigenkapital, wohl, um die abzuführende Umsatzsteuer und eigenen Aufwand sofort in der Kasse zu haben. Für Unternehmer, die die Umsatzsteuer ausweisen, ist das nicht tragisch, sie bekommen die im Kaufpreis enthaltene Umsatzsteuer (Mehrwersteuer) vom Finanzamt erstattet.

Fazit: Die Kreditfinanzierung eines Autos ist sinnvoll aus zwei Gründen, weil man

1. die Liquidität schont und flüssige Mittel beispielsweise für Unvorhergesehenes in Reserve halten oder als Eigenkapitalanteil für andere Finanzierungen einsetzen kann und

2. weil das Auto nach Abzahlung ins Eigentum übergeht. Obwohl des nach der steuerlichen Abschreibung mit einem Euro Erinnerungswert in den Büchern steht, hat es dann immer noch einen Marktwert, zu dem man es verkaufen (steuerpflichtige Einnahme!) kann – oder man nutzt es im Unternehmen weiter, weil wie beipielsweise infolge der aktuellen Dieseldiskussion der Marktwert zu stark gesunken ist.

Tipp: Besonders, wer ein Fahrzeug erstmals geschäftlich nutzen möchte, sollte sich bei seinem Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten über die unterschiedlichen Möglichkeiten der steuerlichen Absetzbarkeit der damit verbundenen Kosten beraten lassen.

Der Autor Thomas Beier ist seit 1994 freiberuflicher Unternehmensberater, zur Beratung in Ihren steuerlichen Angelegenheiten wenden Sie sich jedoch bitte an eine dafür gesetzlich zugelassene Stelle wie einen Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten. Für seine Mitglieder oder solche, die es werden möchten, ist in allgemeinen Fragen auch der Unternehmerverband Markersdorf e.V. Ansprechpartner und kann gegebenenfalls weiterführende Stellen benennen.

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