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Datenschutz zur Kommunalwahl im Mai 2019

Auch wenn sich die öffentliche Erregung um die seit dem 28. Mai 2018 verbindliche EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) längst gelegt hat, informiert die Gemeindeverwaltung Markersdorf über den Umgang mit Daten im Zusammenhang mit der Kommunalwahl am 26. Mai 2019.

Es liegt auf der Hand, dass zur Organisation und zur Durchführung von Wahlen personenbezogene Daten in Dateisystemen verarbeitet werden müssen, man denke nur beispielsweise an die Namen jeder, die sich zur Wahl stellen, an die Wahlhelfer und schließlich die Gewählten.

Die Gemeinde Markersdorf hat einen Datenschutzbeauftragten benannt und Informationen zum Datenschutz im Zusammenhang mit den Wahlen auf dieser Website in der Kategorie “Rathaus” im Bereich “Verordnungen / Satzungen” zum Download bereitgestellt.

Die Dokumente vom 28. Januar 2019 können auch hier heruntergeladen werden:

Nebenbei bemerkt: Was an “Datenschutz-Auswüchsen” gelegentlich kolportiert wird wie das Verbot von Namen an Klingelschildern oder, dass Ärzte ihre Patienten nicht mehr mit Namen aufrufen dürfen, hat mit der EU-Datenschutzgrundverordnung nicht das Geringste zu tun – die bezieht sich nämlich nur auf die Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen, siehe Art. 2 DSGVO Abs. (1).

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