Wer zu schnell auf den Straßen der Gemeinde Markersdorf unterwegs ist, läuft Gefahr, geblitzt zu werden. So steht in Markersdorf an der B6 ein stationärer Blitzer, der alles festhält, was zu flott unterwegs ist. Auto- und Motorradfahrer, die hier geblitzt werden, müssen mit unangenehmer Post rechnen.
Viele denken, dass die Gemeinde damit ihre Kasse aufbessern möchte. Doch das stimmt nicht – in die Gemeindekasse fließt in diesem Fall kein einziger Cent. Die “Blitzeinnahmen” gehen an den Landkreis Görlitz und führen so nur indirekt zu einer Entlastung der Markersdorfer bei der Kreisumlage.
Aber es geht nicht ums “Geld machen”, sondern Hintergrund ist, dass die Blitzer die Straßen sicherer machen sollen. Man kann sich zwar mit einer Vollkasko-Versicherung gegen eine Vielzahl von Schäden absichern, doch als Vorbeugung gegen schwere Unfälle nutzt auch die beste Versicherung nichts – sie gleicht höchstens finanziell aus. Das sollten alle zu schnell Fahrenden stets bedenken.
Der Blitzer in Richtung Reichenbach/O.L. in Höhe des “Blums”-Ladens ist nicht etwa versteckt, fällt aber so manchem erst auf, wenn er “zündet”. Beide Blitzer erzwingen die Höchstgeschindigkeit nicht nur wegen der Bushäuschen, sondern auch, um den Gefahrenbereich an der Einmündung der Kirchstraße in die Bundesstraße zu entschärfen.
Der Beweis: Ein Foto per Post
Wer eine Blitzampel auslöst, hat meist schlechte Karten. Die polizeilichen Messgeräte sind sehr genau und liefern klare Ergebnisse. Der Fahrer erhält spätestens einige Wochen später ein Beweisfoto per Post nach Hause geschickt. Aber das ist noch nicht alles: Es muss mit einem Bussgeld bei Geschwindigkeitsüberschreitung gerechnet werden. Je nachdem, wie schnell man auf der Straße unterwegs war, droht nicht nur eine Strafzahlung, sondern zudem Punkte in Flensburg.
Wann droht ein Fahrverbot?
Bei zu viel Tempo auf dem Tacho bleibt es nicht bei einer einfachen Geldbuße, in diesem Fall gibt es zusätzlich Punkte in Flensburg in der dort geführten Kartei des Kraftfahrt-Bundesamtes. Im sogenannten Fahreignungsregister (FAER) werden alle größeren Verkehrssünden festgehalten. Bereits zwei Tempoüberschreitungen von 26 km/h oder mehr innerhalb eines Jahres reichen aus, um den Entzug des Führerscheins zu forcieren.
Angepasst fahren lautet daher die Devise. Wer sich an die örtlichen Höchstgeschwindigkeiten hält, macht grundsätzlich nichts verkehrt. Insofern im Einzelfall nicht anderes bestimmt ist, gelten in geschlossenen Ortschaften 50 Kilometer pro Stunde, auf der Landstraße ist ein Tempo von 100 km/h erlaubt und im Fernverkehr auf der Autobahn beträgt die Richtgeschwindigkeit, wenn kein Tempolimit besteht, 130 km/h – was kein Freifahrtschein für Raserei ist.
Jeder Verkehrsteilnehmer, der zu schnell unterwegs ist, stellt ein unnötig hohes Risiko im Straßenverkehr dar. Aus diesem Grund werden Geschwindigkeitsüberschreitungen, die andere Verkehrsteilnehmer akut gefährden, verletzen oder gar töten, noch strenger verfolgt. Die Schwere eines Unfalls findet beim Strafmaß Berücksichtigung.
Quelle: PR/Ost!