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Zur Kommunal- und Europawahl am 26. Mai 2019

Während im September 2019 ein neuer Sächsischer Landtag gewählt wird, stehen schon im Mai die Kommunal- und Europawahlen ins Haus. Wer dann in die Parlamente bzw. Gremien einzieht, hat in vielen Fällen unmittelbare Auswirkungen auf den Alltag der Markersdorfer Einwohner – Grund genug, sich mit Wirkungsweisen und Kandidaten nicht erst in der Wahlkabine zu beschäftigen.

Legislative oder Exekutive?

Zwischen dem EU-Parlament und den örtlichen Räten gibt es einen wichtigen Unterschied: Gemeinderat und Ortschaftsräte sind zwar Volksvertretungen, aber zugleich Organe der Gemeinde und damit Teil der Exekutive. Anders gesagt: Gesetze können in Deutschland nur der Bund und die Länder erlassen, während Kommunalvertretungen sich auf Satzungen beschränken müssen, also auf Rechtsnormen unterhalb der Gesetzesebene.

Gemeinderat

Die Beschlüsse des Gemeinderat betreffen den Aufgabenkreises der Gemeinde und Angelegenheiten, die nicht laufend anfallen und grundlegende Bedeutung haben oder erhebliche Verpflichtungen für die Gemeinde mit sich bringen. Der Gemeinderat ist nicht für Angelegenheiten zuständig, welche dem Bürgermeister übertragen sind, aber er überwacht den Bürgermeister und die Verwaltung, insbesondere in Hinblick auf die Ausführung seiner Beschlüsse.

Ortschaftsrat

Die Ortschaftsräte vertreten die Interessen ihrer Orte gegenüber der Verwaltung und dem Gemeinderat als deren Hauptorgan. Oft sind sie erster Ansprechpartner der Bürger.

EU-Parlament

Das EU-Parlament gehört zur Legislative, ist also gesetzgebend, wirkt jedoch auf sehr unterschiedliche Weise:

  • Verordnungen müssen in allen EU-Mitgliedsstaaten in vollem Umfang umgesetzt werden; ein Beispiel ist die vieldiskutierte Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
  • Richtlinien legen auf von allen-EU-Mitgliedsstaaten zu erreichende Ziele fest, wofür die Staaten jeweils eigene Rechtsvorschriften erlassen. Ein Beispiel ist die EU-Richtlinie über Verbraucherrechte, die versteckte Internetgebühren abgeschafft und das Widerrufsrecht bei online geschlossenen Kaufverträgen verlängert hat.
  • Beschlüsse gelten nur für die jeweiligen Adressaten, die beispielsweise ein EU-Mitgliedsstaat oder ein Unternehmen sein können. Zum Beispiel gibt es einen Beschluss, wie sich die EU an der Terrorismusprävention und -bekämpfung beteiligt.
  • Empfehlungen sind – wie der Name schon sagt – nicht rechtsverbindlich. Beispielsweise wird empfohlen, dass die EU-Länder für die Zusammenarbeit verstärkt Videokonferenzen nutzen.
  • Stellungnahmen können unter anderem vom EU-Parlament abgegeben werden. Beispiel: Bei der Erarbeitung von Rechtsvorschriften legen die Ausschüsse Stellungnahmen vor, mit denen sie regionale, soziale oder wirtschaftliche Stadtpunkte einbringen; so hat der Ausschuss der Regionen ein “Maßnahmepaket für saubere Luft in Europa” als Stellungnahme eingebracht.


Wählen gehen!

Dass möglichst viele Wähler an einer Wahl teilnehmen ist wichtig, damit tatsächlich der Wille des Volkes in seiner Gesamtheit in den zu wählenden Gremien abgebildet wird. Zur Teilnahme gehört auch, sich rechtzeitig über die sich zur Wahl stellenden Kandidaten, Parteien und Wählergruppierungen zu informieren.

Zudem spielt bei der Wahlentscheidung eine Rolle, wie sich die einzelnen Interessen der Wahlbewerber kurz- und langfristig auswirken (welche möglichen Folgeentwicklungen eintreten können) und auf wen sie sich auswirken. Oft liegen die Entscheidungen im Spannungsfeld zwischen persönlichen Interessen und übergeordneten Notwendigkeiten. Auch deshalb sollte man sich vor der Wahl umfassend auch über jene Standpunkte informieren, die vielleicht nicht der bisherigen eigenen Meinung entsprechen, um schließlich möglichst gut abwägen zu können.

Briefwahl

Wer am Wahltag verhindert ist oder den Gang an die Wahlurne scheut, kann an der Briefwahl teilnehmen. Dazu muss ein Wahlschein beantragt werden (persönlich bei der Wahlbehörde, durch Einsendung der Wahlbenachrichtigung oder bequem online in der Zeit vom 26. April, 8 Uhr, bis zum 23. Mai 2019, 16 Uhr), der dann gemeinsam mit den Briefwahlunterlagen zugestellt wird.

Anderes Wahllokal nutzen / barrierefreie Wahllokale

Wer einen Wahlschein beantragt, kann auch andere Wahllokale als das in der Wahlbenachrichtigung benannte nutzen. Beispielsweise spielt das eine Rolle, wenn jemand auf ein barrierefreies Wahllokal angewiesen ist. In der Großgemeinde Markersdorf gibt es vier barrierefreie Wahllokale: in Friedersdorf, in Holtendorf, in Jauernick-Buschbach und in Pfaffendorf.

Wahlhelfer

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind Mitglieder des Wahlvorstands. Sie geben die Stimmzettel in den Wahllokalen aus und stellen die ordnungsgemäße Wahl sicher. Wenn die Wahlzeit beendet ist, zählen sie die Wahlzettel aus und stellen das Wahlergebnis fest. Wahlhelfer sind in Deutschland grundsätzlich Freiwillige, die ehrenamtlich tätig sind und ein sogenanntes Erfrischungsgeld als Aufwandsentschädigung erhalten. Finden sich zu wenig Freiwillige, kann die kommunale Wahlbehörde Wahlhelfer bestimmen.

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Quelle: PR/Ost!

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