Mit dem Jahresbeginn 2021 sind Änderungen der sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung in Kraft getreten, konkret geht es um neue Pflichten für Einreisende aus ausländischen Risikogebieten.
Für Einreisende aus ausländischen Risikogebieten gemäß Robert Koch-Institut wird die bisherige Pflicht zur häuslichen Absonderung um die Pflicht zur unverzüglichen Vorlage eines Testergebnisses beim zuständigen Gesundheitsamt ergänzt.
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Grenzpendler und Grenzgänger müssen sich ab dem 11. Januar 2021 regelmäßig und auf eigene Kosten – die eventuell vom Arbeitgeber übernommen werden – testen lassen, mindestens zweimal wöchentlich.
Tipp:
Alle amtlichen Bekannmachungen der Sächsischen Staatsregierung und Hinweise sind online einsehbar.