Die Sieben-Tages-Inzidenz der erwiesenen Ansteckungen pro 100.000 Einwohner geht weiter rapide zurück: Der Landkreis Görlitz meldete heute 7,5, das RKI-Institut wegen des anderen Auswertungszeitpunktes 9,5. Sollte der vom RKI ermittelte Wert weiter unter 35 bleiben, dann treten am Montag, dem 14. Juni 2021, weitere Rücknahmen von Vorsichtsmaßnahmen in Kraft:
- Die Pflicht zur Kontakterfassung im Außenbereich der Gastronomie entfällt.
 - Öffentliche Festivitäten sowie Feiern auf öffentlichen Plätzen mit Hygienekonzept sind zulässig.
 - An Eheschließungen und Beerdigungen dürfen bis zu 50 Personen teilnehmen, wobei die Testpflicht entfällt.
 - Die Personenbegrenzung und Testverpflichtung bei der Sportausübung fällt weg.
 - Saunen, Dampfbäder- und -saunen können mit Hygienekonzept, Kontakterfassung und tagesaktueller Testung der Besucher öffnen.
 - Diskotheken, Clubs und Musikclubs dürfen mit Hygienekonzept, tagesaktueller Testung und Kontaktnachverfolgung öffnen
 - Der Betrieb von Prostitutionsstätten, -veranstaltungen, -vermittlungen und -fahrzeugen ist mit (genehmigtem) Hygienekonzept, Kontakterfassung und Testauflage für die Kunden zulässig.
 - Die Testpflichten entfallen weitgehend, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann, jedoch bleibt für diese Ausnahmen die Testpflicht bestehen:
 
- Sport- und Kulturveranstaltungen mit Publikum, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann,
 - Messen im Innenbereich,
 - Großveranstaltungen,
 - Dampfsaunen, Dampfbäder, Saunen und
 - Prostitutionsangebote.
 
Mehr:
https://www.coronavirus.sachsen.de
Geänderte Erreichbarkeit des Bürgertelefons im Gesundheitsamt:
Das Bürgertelefon im Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz ist ab sofort nur noch von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 16 Uhr unter 03581 663-5656 oder per E-Mail an anfragen-corona@kreis-gr.de erreichbar. An den Wochenenden ist das Bürgertelefon nicht mehr besetzt.

