Ab dem 27. Januar 2023 werden die Abfallgebührenbescheide des Landkreises Görlitz verschickt. Diese enthalten die Schlussrechnung für das Jahr 2022 und die Vorausveranlagung für 2023.
Zahlungstermine
In einer Mitteilung weist das Landratsamt Görlitz darauf hin, dass Gebührenforderungen, die bereits 2022 festgesetzt und nicht beglichen wurden, sofort zu zahlen sind. Werden auf den für Ende Januar angekündigten Bescheiden Nachzahlungen für die Abfallentsorgung 2022 ausgewiesen, so snd diese bis zum 15. Februar 2023 fällig.
Bankverbindung
Für die Überweisung der Zahlungen – unter Angabe der auf dem Abfallgebührenbescheid ausgewiesenen Kundennummer – gilt diese Bankverbindung:
- Zahlungsempfänger: Landkreis Görlitz
- IBAN: DE53850501003000000215
- BIC: WELADED1GRL
Zahlungsschwierigkeiten?
Bei Zahlungsschwierigkeiten kann mit dem Regiebetrieb Abfallwirtschaft eine Ratenzahlung oder eine Stundung schriftlich vereinbart werden. Dazu sollte man sich rechtzeitig an den Regiebetrieb Abfallwirtschaft des Landratsamtes Görlitz wenden.
Lastschrift nutzen
Sollen die Abfallgebühren per Lastschrift eingezogen werden, empfiehlt sich der Vordruck auf der Rückseite der Zahlscheine des Bescheides. Das Formular “SEPA-Lastschriftmandat” steht zudem im Internet unter https://aw.landkreis.gr zur Verfügung. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular muss im Original an den Regiebetrieb Abfallwirtschaft, Muskauer Straße 51 in 02906 Niesky, geschickt werden.
Kontakt zum Regiebetrieb Abfallwirtschaft
Die Kontaktdaten der Sachbearbeiter sind im Abfallkalender auf Seite 3 und auf der Internetseite des Landkreises Görlitz veröffentlicht. Der Regiebetrieb Abfallwirtschaft ist aufgrund der zahlreichen Nachfragen zu den Bescheiden derzeit telefonisch schwer erreichbar. Anfragen können mit Angabe der Kundennummer und Telefonnummer auch schriftlich per Post oder per E-Mail an info@aw-goerlitz.de gerichtet werden.