Öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste der Gemeinde Markersdorf über die Schöffenwahl für den Zeitraum 2019 bis 2023
Die Vorschlagsliste wurde mit Umlaufbeschluss vom 27.06.2018 mit Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderates beschlossen.
Die Vorschlagsliste für Schöffen der Geschäftsjahre 2019 bis 2023 der Gemeinde Markersdorf liegt gemäß § 36 Abs. 3 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) in der Zeit vom 01.08.2018 bis 07.08.2018 im Rathaus Markersdorf, Kirchstraße 3, 02829 Markersdorf, Zimmer 10 während folgenden Zeiten:
- Montag 08:30 Uhr – 11:30 Uhr
- Dienstag 08:30 Uhr – 11:30 Uhr und 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
- Mittwoch 08:30 Uhr – 11:30 Uhr
- Donnerstag 08:30 Uhr – 11:30 Uhr und 14:00 Uhr – 17:00 Uhr
- Freitag 08:30 Uhr – 11:30 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Entsprechend § 37 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) kann innerhalb einer Woche nach Ablauf der Auslegungsfrist der Vorschlagsliste bei der Gemeindeverwaltung Markersdorf schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen worden sind, die nach Nr. 6 der Schöffen- und Jugendschöffen VwV vom 27.12.1999 unfähig zum Schöffenamt sind und nicht aufgenommen werden dürfen, oder die nach Nr. 7 und Nr. 8 Schöffen- und Jugendschöffen VwV nicht aufgenommen werden sollten.
gez. Th. Knack
Bürgermeister