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Bebauungsplan BS 10 “Waldsiedlung am Nordstrand”

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes BS 10 “Waldsiedlung am Nordstrand”

Der Planungsverband Berzdorfer See hat in seiner Sitzung am 10.08.2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes BS 10 “Waldsiedlung am Nordstrand” beschlossen und am 14.05.2018 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss sowie den Beschluss über die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes gefasst.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst nunmehr folgende Flurstücke der Gemarkung Deutsch Ossig
Flur 2: 175/1*, 194/1*,
Flur 6: 15*, 16*, 31/2*, 31/3*, 37, 61*
(* teilweise)

Das Plangebiet befindet sich am Berzdorfer See, im Süden der Stadt Görlitz, ca. 5 km vom Stadtzentrum entfernt. Der Geltungsbereich des Vorhabens wird im Norden durch Görlitz, den Stadtteil Weinhübel, im Süden durch die Wasserfläche des Berzdorfer Sees, im Westen durch die teilrekultivierte Fläche des ehemaligen Tagebaus Berzdorf und im Osten durch die Strandpromenade begrenzt.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.
Der Entwurf des Bebauungsplanes wird mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom
11.07. – 13.08.2018
in der Stadtverwaltung Görlitz, Amt für Stadtentwicklung, Sachgebiet Städtebau, Hugo-Keller-Straße 14, Erdgeschoss linker Gang, während folgender Zeiten (Öffnungszeiten)
montags bis donnerstags 06:30 – 19:00 Uhr
freitags 06:30 – 16:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen der Auslegung sind auch im Landesportal Sachsen unter dem Link https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/beteiligung/aktuelle-themen?format=Bauleitplan einsehbar.

In den Auslegungsunterlagen sind auch enthalten: der Umweltbericht zu den Schutzgütern Boden und Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaftsbild, Schutzgebiete, Flora und Fauna, Mensch, kulturelles Erbe und Sachgüter als Bestandteil der Begründung sowie alle umweltrelevanten Stellungnahmen.

Es wurde eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Folgende umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen des Bebauungsplanes auf die Schutzgüter liegen vor:

Boden und Fläche:
– dauerhafter Verlust von Böden durch Versiegelung
– Vermeidung von Vermischung der Bodenschichten (Trennen der Mineralschicht und Mutterboden) während der Bauphase
– Kompensation für die Bodenversiegelung durch Entsiegelungsmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereiches des Vorhabens
– Stellungnahme der Stadt Görlitz, Amt für Stadtentwicklung, vom 30.01.2017
– Stellungnahme des Umweltamtes vom 06.12.2016
– Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 07.12.2016
– Stellungnahme des Sächsischen Oberbergamtes vom 16.01.2017
– Stellungnahme der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft vom 12.12.2016
– Umweltbericht vom 28.02.2018
– Standsicherheitsuntersuchung vom 30.08.2017

Wasser:
– keine Verschlechterung der Wasserqualität
– kein Hochwasserüberschwemmungsgebiet
– keine Überströmung des Arbeitsdamm bei einem HQ-100-Ereignis
– Versiegelungsgrad niedrig gehalten
– Stellungnahme der Stadt Görlitz, Amt für Stadtentwicklung, vom 30.01.2017
– Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen, Obere Wasserbehörde, vom 05.01.2017
– Stellungnahme des Umweltamtes vom 06.12.2016
– Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 07.12.2016
– Stellungnahme der Landestalsperrenverwaltung vom 15.12.2016
– Stellungnahme der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft vom 12.12.2016
– Umweltbericht vom 28.02.2018

Klima und Luft:
– Geringe und nur temporäre Beeinträchtigung während der Bauphase möglich
– Gehölzpflanzungen geplant
– Stellungnahme des Deutschen Wetterdienstes vom 28.11.2016
– Stellungnahme des Umweltamtes vom 06.12.2016
– Umweltbericht vom 28.02.2018
– Stellungnahmen zum Immissionsschutz vom 07.05.2018

Landschaftsbild:
– geringe Beeinträchtigung des bereits anthropogen beeinflussten Landschaftsbildes (Bergbaufolgelandschaft) durch die Errichtung baulicher Anlagen und Entfernung von Gehölzstrukturen
– Neuanpflanzungen sowie Erhalt landschaftsprägender Vegetationsflächen als Kompensationsmaßnahme
– Anpassung der geplanten Ferienhäuser an die Umgebung
– Stellungnahme des Umweltamtes vom 06.12.2016
– Stellungnahme der Naturforschenden Gesellschaft Oberlausitz e. V. vom 22.11.2015
– Umweltbericht vom 28.02.2018

Schutzgebiete:
– Schutzgebiete werden unmittelbar keine betroffen aber in ca. 255 m Entfernung befinden sich
— Natura 2000-Gebiete
— SPA-Gebiet “Neißetal”
— FFH-Gebiet “Neißegebiet”
— Landschaftsschutzgebiet
– LSG “Görlitzer Neißeaue”
– Stellungnahme des Umweltamtes vom 06.12.2016
– Umweltbericht vom 28.02.2018

Flora und Fauna:
– Waldflächen gemäß SächsWaldG beeinträchtigt
– Artenschutzrechtliches Gutachten liegt vor
– Beeinträchtigungen durch Überplanung von Habitaten (Quartier-/Habitatverluste nicht ausgeschlossen)
– Maßnahmen zum Erhalt/zurNeuanlage von Ersatzhabitaten
– Verringerung der Beeinträchtigung durch Festlegung von Bauzeiträumen sowie Schutzmaßnahmen
– Stellungnahme der Stadt Görlitz, Amt für Stadtentwicklung, vom 30.01.2017
– Stellungnahme des Umweltamtes vom 06.12.2016
– Stellungnahme des Kreisforstamtes vom 05.12.2016
– Stellungnahme der Naturforschenden Gesellschaft Oberlausitz e. V. vom 22.11.2015
– Umweltbericht vom 28.02.2018
– Artenschutzfachbeitrag vom 23.11.2017

Mensch:
– geringe Beeinträchtigung durch erhöhten Pkw-Verkehr
– Verbesserung der Freizeit- und Erholungsangebote in der Umgebung
– Schalltechnisches Gutachten liegt vor
– Stellungnahme der Entsorgungsgesellschaft Görlitz-Löbau-Zittau mbH vom 29.11.2016
– Stellungnahme des Umweltamtes vom 06.12.2016
– Stellungnahme der Polizeidirektion vom 07.12.2016
– Stellungnahme der Stadt Görlitz, SG Feuerwehr vom 10.11.2016
– Stellungnahme des Regiebetriebes Abfallwirtschaft vom 05.01.2017
– Umweltbericht vom 28.02.2018
– Stellungnahmen zum Immissionsschutz vom 07.05.2018
– Standsicherheitsuntersuchung vom 30.08.2017

Kulturelles Erbe und Sachgüter:
– Archäologischer Relevanzbereich
– viele unter Denkmalschutz stehende Gebäude
– keine negative Beeinträchtigung
– Stellungnahme des Landesamtes für Archäologie vom 17.11.2016
– Stellungnahme des Umweltamtes vom 06.12.2016
– Umweltbericht vom 28.02.2018

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss sowie der Beschluss über die Änderung des Geltungsbereiches werden hiermit bekannt gemacht.
Diese Bekanntmachung erscheint am 02.07.2018 im Schöpsboten der Gemeinde Markersdorf.

Görlitz, den 04.06.2018

Siegfried Deinege
Verbandsvorsitzender
Planungsverband Berzdorfer See unmaßstäblich; Stadtgrundkarte: Stadtverwaltung Görlitz; Liegenschaftsdaten: Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, Landratsamt Görlitz; Planzeichnung: IBOS Ingenieurbüro für Tiefbau, Wasserwirtschaft und Umweltfragen, Ostsachsen GmbH

unmaßstäblich; Stadtgrundkarte: Stadtverwaltung Görlitz; Liegenschaftsdaten: Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, Landratsamt Görlitz; Planzeichnung: IBOS Ingenieurbüro für Tiefbau, Wasserwirtschaft und Umweltfragen, Ostsachsen GmbH

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