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Anpassung der Abschlagserhebung

Amtlich bekanntgemacht im Amtsblatt “Der Schöpsbote” Nr. 326 vom 29.03.2018, Seite 6.

Sehr geehrte Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer im Verbandsgebiet des Zweckverbandes Wasserversorgung Ostritz-Reichenbach,

derzeit werden von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern Abschläge erhoben, die anhand der im vorangegangenen Jahr auf dem Grundstück verbrauchten Trinkwassermenge und den angefallenen Grundgebühren ermittelt werden. Die Abschlagserhebung ermittelt sich so aus dem Vorjahresverbrauch und wird auf jeweils fünf gleich große Beträge verteilt. Der so ermittelte Betrag wird im Geschäftsjahr fünfmal als Abschlag erhoben (fünf Abschläge zu je 1/5). Mit der Jahresverbrauchsabrechnung wird dann, soweit vorhanden, die Differenz zwischen den geleisteten Abschlägen und dem tatsächlichen Verbrauch be- oder verrechnet.

Auch in Zukunft werden von Ihnen Abschläge im Jahr erhoben. Im Gegensatz zur bisherigen Praxis werden es auf Wunsch zahlreicher Kundinnen und Kunden elf Abschläge zu je einem Elftel des Vorjahresverbrauches sein (elf Abschläge zu je 1/11). Damit wird der einzelne Abschlagsbetrag geringer ausfallen.

Die Abschläge sind jeweils zum Fünfzehnten eines jeden Monats, ausgenommen der erste Monat im Veranlagungszeitraum, auf die voraussichtliche Gebührenschuld zu leisten. Der Veranlagungszeitraum richtet sich nach dem Ableseturnus und beträgt gewöhnlich ca. ein Jahr.

Der Verband möchte damit auch nicht wenigen Kundinnen und Kunden bei der persönlichen Disposition entgegenkommen und höhere Nachzahlungen seiner Kundinnen und Kunden im Abrechnungszeitraum reduzieren sowie weiterhin ein finanziell stabiler Dienstleister für Sie bleiben.

Die Veränderung tritt stufenweise mit Erhalt der Jahresverbrauchsabrechnung beginnend ab April 2018 in Kraft.

Der Verband bittet alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer um Verständnis für diese Anpassung, die dazu dient, auch in Zukunft eine wirtschaftlich und qualitativ stabile Versorgung mit Trinkwasser im Verbandsgebiet zu gewährleisten. Vielen Dank.

Bei Rückfragen steht Ihnen Herr Kolewe unter der Telefonnummer 03581 335270 gern zur Verfügung.

gez. Knack
Verbandsvorsitzender

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