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Anmeldung der Walpurgisfeuer

Wie jedes Jahr werden auch in diesem Jahr die Walpurgisfeuer in den Ortsteilen der Gemeinde brennen. Es sollten jedoch bestimmte Verhaltensregeln bei den Feuern beachtet werden.

Alle Walpurgisfeuer in den Ortschaften sind bis 13.04.2018 unter genauer Angabe der Lagebezeichnung, des Verantwortlichen und in Abstimmung mit dem Wehrleiter durch Unterschrift im Ordnungsamt der Gemeinde einzureichen.

Das Reisig darf erst zu den angegebenen Zeiten gebracht und danach aufgesetzt werden. Es dürfen nur Baumverschnitt oder unbehandeltes Holz zur Verbrennung gebracht werden.

Nicht angemeldete Feuer werden auf Kosten des Verursachers von der Gemeinde beräumt. Zuwiderhandlungen gegen den § 13 der Polizeiverordnung der Gemeinde Markersdorf vom 20.10.2011 können nach § 17 Abs. 1 und 2 des Ordnungswidrigkeitengesetzes mit einer Geldbuße geahndet werden.

Es ist auch darauf zu achten, dass eine Anzeige über ein vorübergehendes Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass nach § 2 Abs. 2 SächsGastG erfolgen muss.

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