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Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes BS 13 “Ferienhäuser Insel der Sinne”

Bekanntmachung des Planungsverbandes Berzdorfer See, bekanntgemacht im Schöpsboten, Ausgabe September 2017.

Der Planungsverband Berzdorfer See hat in seiner Sitzung am 17.07.2017 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes BS 13 “Ferienhäuser Insel der Sinne” beschlossen. Planungsziel ist die Ausweisung eines Sondergebietes, das der Erholung dient, (§ 10 Abs. 1 und Abs. 4 BauNVO) zur Errichtung von Ferienhäusern. Es wird eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst einen Teil des Flurstückes 247/13 der Flur 4, Gemarkung Hagenwerder, und liegt am Ostufer des Berzdorfer Sees, an der Straße Am See. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben.

Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Görlitz, den 07.08.2017

Siegfried Deinege
Verbandsvorsitzender

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