Bekanntmachung des Planungsverbandes “Berzdorfer See” über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2016, veröffentlicht im Amtsblatt “Der Schöpsbote”, Ausgabe November 2015.
Entsprechend § 58 Abs. 1 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit vom 19. August 1993 (SächsGVBl. S. 815, ber. S. 1103), rechtsbereinigt mit Stand vom 01. April 2014 i. V. m. § 76 Abs.1, der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 31.03.2003 (Sächs.GVBl. S. 55), rechtsbereinigt mit Stand vom 01. Januar 2014, liegt der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2016 des Planungsverbandes “Berzdorfer See” in der Zeit von
Montag, den 09. November 2015, bis
Dienstag, den 17. November 2015,
im Rathaus Markersdorf, Kirchstraße 3, im Sekretariat des Bürgermeisters zu folgenden Sprechzeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus:
Montag von 08:30 bis 12:00 Uhr (bitte klingeln)
Dienstag von 08:30 bis 11:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch von 08:30 bis 12:00 Uhr (bitte klingeln)
Donnerstag von 08:30 bis 11:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag von 08:30 bis 11:30 Uhr
Einwohner und Abgabenpflichtige können bis zum Ablauf des 27. November 2015 Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2016 erheben.
Görlitz, den 06.10.2015
Siegfried Deinege
Verbandsvorsitzender