Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. BS 1 – “Golfplatz – Neuberzdorfer Höhe”
Der Entwurf des Bebauungsplanes wird mit Planzeichnung, textlichen
Festsetzungen und Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 13.08.2007 bis 14.09.2007 im Rathaus Markersdorf, Kirchstraße 3, Zimmer 10, während
folgender Öffnungszeiten
– Dienstag von 08:30 bis 11:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
– Donnerstag von 08:30 bis 11:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
– Freitag von 08:30 bis 11:30 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
In den Auslegungsunterlagen sind auch enthalten: der Umweltbericht als Bestandteil der Begründung sowie die Stellungnahmen des Umweltfachbereiches beim Regierungspräsidium Dresden, des Bereiches Raumordnung beim Regierungspräsidium Dresden, des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz Niederschlesien, der Naturforschenden Gesellschaft und des SG Naturschutz beim, Landratsamt Löbau-Zittau zu den Belangen des Immissionsschutzes, des Abfall- und Bodenschutzes, des Wasserrechtes und der Eingriffe in Natur und Landschaft.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Diese Veröffentlichung ist am 01.08.2007 im Schöpsboten (Amtsblatt) der Gemeinde Markersdorf erschienen.
Görlitz, den 12.07.2007
Joachim Paulick
Verbandsvorsitzender