Öffentliche Bekanntmachung der Wahl zum Bürgermeister am 8. Juni 2008 und für die etwaige Neuwahl am 22. Juni 2008 der Gemeinde Markersdorf
Das Wahlgebiet ist das Gebiet der Gemeinde Markersdorf.
Die Gemeinde bildet einen Wahlkreis.
Für die Stimmabgabewerden sieben Wahlbezirke gebildet.
1. Zu wählen ist: der/die Bürgermeister/-in
Höchstzahl der Bewerber je Wahlvorschlag: 1
Mindestzahl Unterstützungsunterschriften: 40
Bei der Bürgermeisterwahl handelt es sich um eine hauptamtliche
Bürgermeisterstelle.
2. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen:
1. Es ergeht hiermit die Aufforderung, Wahlvorschläge für diese Wahl, frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung und spätestens am 12. Mai 2008 bis 18:00 Uhr beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses in der Gemeindeverwaltung schriftlich einzureichen.
Anschrift:
Gemeindeverwaltung Markersdorf, Zimmer 02,
Kirchstraße 3, 02829 Markersdorf
2. Wahlvorschläge können von Parteien, Wählervereinigungen und Einzelbewerberinnen/Einzelbewerbern eingereicht werden.
3. Die Einreichungsfrist für neue Wahlvorschläge zur Neuwahl nach § 48 Abs. 2 SächsGemO beginnt am 9. Juni 2008 und endet am 13. Juni 2008.
3. Inhalt und Form der Wahlvorschläge
1. Die Wahlvorschläge sind unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften aufzustellen. Die Wahlvorschläge müssen den Bestimmungen über Inhalt und Form der Wahlvorschläge in § 16 Kommunalwahlordnung (KomWO) entsprechen; die im § 16 Abs. 4 KomWO genannten Unterlagen sind den Wahlvorschlägen beizufügen.
2. Jeder Bewerber für die Wahl hat eine schriftliche Erklärung gemäß § 41 Abs. 4 Kommunalwahlgesetz (KomWG) abzugeben.
3. Vordrucke für Wahlvorschläge, Niederschriften über Bewerberaufstellungen und Zustimmungserklärungen sind in der Gemeindeverwaltung während der üblichen Öffnungszeiten erhältlich.
Anschrift:
Gemeindeverwaltung Markersdorf, Zimmer 02,
Kirchstraße 3, 02829 Markersdorf
4. Hinweise auf Unterstützungsunterschriften
1. Jeder Wahlvorschlag muss entsprechend der unter 1. angegebenen Mindestzahl zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Wahlvorschlags von Wahlberechtigten, die keine Bewerber des Wahlvorschlags sind, unterschrieben sein (Unterstützungsunterschriften).
2. Die Unterstützungsunterschriften können nach Einreichung des Wahlvorschlags bei der Gemeindeverwaltung
Anschrift:
Gemeindeverwaltung Markersdorf, Zimmer 02,
Kirchstraße 3, 02829 Markersdorf
während der üblichen Öffnungszeiten bis zum 12. Mai 2008, 18:00 Uhr, und bei etwaiger Neuwahl bis zum 13. Juni 2008, 18:00 Uhr, geleistet werden. Die Wahlberechtigten haben sich auf Verlangen auszuweisen.
Wahlberechtigte, die infolge Krankheit oder ihres körperlichen Zustandes die Unterzeichnung durch Erklärung vor einem Beauftragten der Verwaltung ersetzen wollen, haben dies beim Vorsitzenden des Wahlausschusses spätestens am siebten Tag vor dem Ablauf der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge schriftlich zu beantragen; dabei sind die Hintergründe glaubhaft zu machen.
3. Der Wahlvorschlag einer Partei, die im Sächsischen Landtag vertreten ist oder seit der letzten regelmäßigen Wahl im Gemeinderat vertreten war, bedarf jedoch keiner Unterstützungsunterschriften; dies gilt entsprechend für den
Wahlvorschlag einer Wählervereinigung, wenn er von der Mehrheit der für die Wählervereinigung Gewählten, die dem Gemeinderat zum Zeitpunkt der Einreichung angehören, unterschrieben ist.
Markersdorf, den 01.03.2008
Thomas Knack
Bürgermeister