Wiedergabe der im Amtsblatt “Der Schöpsbote” vom 01.11.2016 erfolgten öffentlichen Bekanntmachung.
1. Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes
2. Ladung zur Teilnehmerversammlung
3. Ladung zum Anhörungstermin
4. Abmarkung der neuen Grenzen
5. Rechtsbehelfsbelehrung
1. Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft der Ländlichen Neuordnung Reichenbach hat den Flurbereinigungsplan aufgestellt.
Darin sind alle Ergebnisse des Verfahrens zusammengefasst.
Jedem Teilnehmer wird der ihn betreffende Auszug des Flurbereinigungsplanes
zugestellt.
Der Flurbereinigungsplan wird hiermit gemäß § 59 Flurbereinigungsgesetz
(FlurbG) bekannt gegeben. Zur Einsichtnahme in den Flurbereinigungsplan werden für die Beteiligten folgende
Unterlagen ausgelegt:
- Der Textteil zum Flurbereinigungsplan
- Das Flurbuch (alt)
- Das Verzeichnis der Flurstücke (alt) mit den Anteilen zu den Landabzügen bzw. Vorausleistungen
- Das Flurbuch (neu)
- Die Belastungen nach ausgewählten Berechtigten (hier beschränkte Einsichtnahme)
- Die einschlägigen Vorstandsbeschlüsse
- Der Erläuterungsbericht zum Plan nach und 41 FlurbG mit Anlagen
- Die Karte zum Plan nach § 41 FlurbG
- Der Wertermittlungsrahmen
- Die Wertermittlungskarte
- Die Bestandskarte (alt)
- Die Abfindungskarte
- Die Bestandskarte
- Die Widmungskarte
Weiterhin können auch das Bestandsblatt (alt), die Abfindungsnachweise, das Bestandsblatt (neu) und die Belastungsnachweise von Beteiligten eingesehen werden, die ein berechtigtes Interesse nachweisen (beschränkte Einsichtnahme).
Die Auslage des Flurbereinigungsplanes erfolgt in der Zeit vom 07.11.2016 bis 09.12.2016 in der Stadtverwaltung Reichenbach/O.L. (Kämmerei/Liegenschaften – EG, Zi. 005), Görlitzer Straße 4, 02894 Reichenbach/O.L. zu den Öffnungszeiten:
Mo.: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Di.: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Do.: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Fr.: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Am Donnerstag, dem 10.11.2016 und am Donnerstag, dem 17.11.2016 wird zudem ein Bediensteter der Flurbereinigungsbehörde in der Zeit von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr in der Stadtverwaltung Reichenbach für Auskünfte zum Flurbereinigungsplan zur Verfügung stehen.
2. Ladung zur Teilnehmerversammlung
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft lädt hiermit alle Beteiligten am Unternehmensverfahren Reichenbach zur Teilnehmerversammlung am Montag, dem 21.11.2016, um 18:00 Uhr in die Stadtverwaltung Reichenbach, Görlitzer Straße 4, in 02894 Reichenbach/O.L.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Vorstellung des Flurbereinigungsplanes des Unternehmensverfahrens Reichenbach
3. Sonstiges
3. Ladung zum Anhörungstermin
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft lädt hiermit alle Beteiligten am Unternehmensverfahren Reichenbach zum Anhörungstermin gemäß § 59 FlurbG
- für die Besitzstände 3988/101 bis 3988/1114 und 4179/120 bis 4179/1128
am Dienstag, dem 22.11.2016, von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr - für die Besitzstände 4179/1143 bis 4179/10686
am Mittwoch, dem 23.11.2016 von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr - für die Besitzstände 4179/10690 bis 4179/15001 und 4183/257 bis 4183/1012
am Donnerstag, dem 24.11.2016, von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr - für die Besitzstände 4183/1028 bis 4183/1759 und 5764/4
am Freitag, dem 25.11.2016, von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
in die Stadtverwaltung Reichenbach, Görlitzer Straße 4, in 02894 Reichenbach/O.L.
Ein Erscheinen zum Anhörungstermin ist nur erforderlich, falls Erläuterungen oder Auskünfte über den bekannt gegebenen Flurbereinigungsplan gewünscht werden.
Beteiligt sind u.a. (§ 10 FlurbG):
– Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke, Gebäude und Anlagen sowie Erbbauberechtigte, Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehören den Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke berechtigen
– Empfänger neuer Grundstücke
– Eigentümer und Erbbauberechtigte von an das Flurbereinigungsgebiet angrenzenden Grundstücken
4. Abmarkung der neuen Grenzen
Im Verfahrensgebiet des Unternehmensverfahrens Reichenbach werden die Grenzen der neuen Flurstücke abgesteckt und entsprechend den Vorgaben der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKat GDVO) sowie der Katastervermessungsvorschrift (VwVKvA) abgemarkt.
Die Grenzen der neuen Flurstücke können auf Wunsch vor Ort vorgewiesen werden. Beteiligte, die ihre Grenzen örtlich angezeigt haben möchten, können dies ab sofort schriftlich unter Angabe der neuen Flurstücknummern bei der Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Reichenbach beim Landratsamt Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, Sachgebiet Flurbereinigungsbehörde Mitte, Postfach 300152, 02806 Görlitz anmelden.
5. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Flurbereinigungsplan kann innerhalb von zwei Wochen nach dem Anhörungstermin Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich bei der Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Reichenbach beim Landratsamt Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung Postfach 300152, 02806 Görlitz einzulegen.
Löbau, den 10.10.2016
gez. Adrian Werner
Vorstandsvorsitzender