Flur 5, Flurstücke 135 (teilweise), 136, 137, 138 (teilweise), 139 und 140 (teilweise).
Die Gemeinde Markersdorf erlässt aufgrund des § 34 Abs. 4 Nr. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist, folgende Klarstellungssatzung:
§ 1 Geltungsbereich
Die Grenzen für die im Zusammenhang bebaute Ortslage der Gemeinde Markersdorf, Ortsteil Friedersdorf werden gemäß der im beigefügten Lageplan (M 1:1.000) ersichtlichen Darstellung für die Flurstücke 135 (teilweise), 136, 137, 138 (teilweise), 139 und 140 (teilweise), der Flur 5 der Gemarkung Friedersdorf festgelegt. Der Innenbereich nach § 34 BauGB wird vom Außenbereich nach § 35 BauGB durch eine rote Linie bestimmt. Die Grundstücke, die sich in der beiliegenden Karte im Maßstab 1:1.000 innerhalb des rot schraffierten Bereiches befinden, liegen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage.
Der Lageplan vom 18.08.2016 ist Bestandteil dieser Satzung.
§ 2 Zulässigkeit von Vorhaben
Innerhalb der in § 1 festgelegten Grenzen richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben (§ 29 BauGB) nach § 34 BauGB. Soweit für ein Gebiet des gemäß § 1 festgelegten Innenbereichs ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan nach Inkrafttreten dieser Satzung bekannt gemacht wird, richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben gegebenenfalls nach § 30 Abs. 1 oder 2 BauGB; bei einem einfachen Bebauungsplan nach § 30 Abs. 3 BauGB.
§ 3 Inkrafttreten
Die Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Markersdorf, den 18.08.2016
Thomas Knack
Bürgermeister
VERFAHRENSVERMERKE
1.
Kartengrundlage: Automatisierte Liegenschaftskarte (Stand 04.03.2016)
2.
Die Klarstellung des Ortsteiles Friedersdorf wurde dem Gemeinderat
am 18.08.2016 vorgestellt.
Der Gemeinderat hat am 18.08.2016 nach § 34 (4) 1 BauGB
die Klarstellung der im Zusammenhang bebauten Ortslage
der Gemeinde Markersdorf, Ortsteil Friedersdorf als Satzung
beschlossen (Beschluss-Nr. 22-08/2016).
3.
Die Satzung wurde am 01.09.2016 nach § 10 Abs. 3 BauGB
öffentlich bekannt gemacht.
Markersdorf, den 18.08.2016
Thomas Knack
Bürgermeister