Durch den Landschaftspflegeverband werden in den nächsten Wochen Arbeiten an den Wasserläufen im gesamten Gebiet der Gemeinde Markersdorf durchgeführt.
Dazu wird es notwendig sein, dass die Mitarbeiter private Grundstücke betreten – zum Einen, um den Zugang zu den Bächen zu schaffen, und zum anderen, um die notwendigen Arbeiten durchführen zu können (§ 70 in Verbindung mit §
77 Sächsisches Wassergesetz). Vielen Dank für Ihr Verständnis!