Öffentliche Bekanntmachung der Wahl zum Bürgermeister am 8. Juni 2008 und für die etwaige Neuwahl am 22. Juni 2008 der Gemeinde Markersdorf.
1. Zu wählen ist: der/die Bürgermeister/-in
Höchstzahl der Bewerber je Wahlvorschlag: 1
Mindestzahl Unterstützungsunterschriften: 40
Bei der Bürgermeisterwahl handelt es sich um eine hauptamtliche
Bürgermeisterstelle.
2. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen:
1. Es ergeht hiermit die Aufforderung, Wahlvorschläge für diese Wahl, frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung und spätestens am 12. Mai 2008 von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses in der Gemeindeverwaltung schriftlich einzureichen.
Anschrift: Gemeindeverwaltung Markersdorf,
Zimmer 02, Kirchstraße 3
02829 Markersdorf
2. Wahlvorschläge können von Parteien, Wählervereinigungen und Einzelbewerberinnen/Einzelbewerbern eingereicht werden.
3. Bei einer etwaigen Neuwahl des Bürgermeisters können Wahlvorschläge ab dem 9. Juni 2008 bis spätestens 12. Juni 2008, 18:00 Uhr, eingereicht werden. Wahlvorschläge für die erste Wahl gelten auch für die etwaige Neuwahl, sofern sie nicht bis 12. Juni 2008, 18:00 Uhr, zurückgenommen werden.
3. Inhalt und Form der Wahlvorschläge
1. Die Wahlvorschläge sind unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften aufzustellen. Die Wahlvorschläge müssen den Bestimmungen über Inhalt und Form der Wahlvorschläge in § 16 Kommunalwahlordnung (KomWO) entsprechen; die im § 16 Abs. 3 KomWO genannten Unterlagen sind den Wahlvorschlägen beizufügen.
2. Jeder Bewerber für die Wahl hat eine schriftliche Erklärung gemäß § 41 Abs. 4 Kommunalwahlgesetz (KomWG) abzugeben.
3. Vordrucke für Wahlvorschläge, Niederschriften über Bewerberaufstellungen
und Zustimmungserklärungen sind in der Gemeindeverwaltung während der üblichen Öffnungszeiten erhältlich.
Anschrift: Gemeindeverwaltung Markersdorf,
Zimmer 02, Kirchstraße 3
02829 Markersdorf
4. Hinweise auf Unterstützungsunterschriften
1. Jeder Wahlvorschlag muss entsprechend der unter 1. angegebenen Mindestzahl zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Wahlvorschlags von Wahlberechtigten, die keine Bewerber des Wahlvorschlags sind, unterschrieben sein (Unterstützungsunterschriften).
2. Die Unterstützungsunterschriften können nach Einreichung des Wahlvorschlags bei der Gemeindeverwaltung
Anschrift: Gemeindeverwaltung Markersdorf
Zimmer 02, Kirchstraße 3
02829 Markersdorf
während der üblichen Öffnungszeiten bis zum Ende der Einreichungsfrist am 12. Mai 2008, von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr, bei etwaiger Neuwahl bis zum 12. Juni 2008, 18:00 Uhr, geleistet werden. Die Wahlberechtigten haben sich
auf Verlangen auszuweisen.
Wahlberechtigte, die infolge Krankheit oder ihres körperlichen Zustandes die Unterzeichnung durch Erklärung vor einem Beauftragten der Verwaltung ersetzen wollen, haben dies beim Vorsitzenden des Wahlausschusses spätestens am siebten Tag vor dem Ablauf der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge schriftlich zu beantragen; dabei sind die Hintergründe glaubhaft zu machen.
3. Der Wahlvorschlag einer Partei, die im Sächsischen Landtag vertreten ist oder seit der letzten regelmäßigen Wahl im Gemeinderat vertreten war, bedarf jedoch keiner Unterstützungsunterschriften; dies gilt entsprechend für den
Wahlvorschlag einer Wählervereinigung, wenn er von der Mehrheit der für die Wählervereinigung Gewählten, die dem Gemeinderat zum Zeitpunkt der Einreichung angehören, unterschrieben ist.
Markersdorf, den 17.03.2008
gez. Thomas Knack, Bürgermeister