Aufforderung zur Nachweiserbringung der ordnungsgemäßen Entsorgung im Jahr 2005.
Der Abwasserzweckverband “Weißer Schöps” muss für sein Verbandsgebiet die ordnungsgemäße Entsorgung dezentraler Anlagen (abflusslose Gruben und Kleinkläranlagen) für das Jahr 2005 nachweisen. Grundlage für die Erbringung der Nachweise an das Regierungspräsidium Dresden ist das geltende Abwasserabgabengesetz.
In diesem Zusammenhang wird durch die Landesbehörde eine Abwasserabgabe, eine so genannte Kleinleiterabgabe für Grundstücke, gegenüber dem Abwasserzweckverband erhoben. Die Kleineinleiterabgabe wird erhoben, wenn gereinigtes Schmutzwasser aus dezentralen Entwässerungsanlagen in ein Gewässer abgeleitet wird. Diese Abgabe wird auf die betreffenden Grundstückseigentümer abgewälzt. Sie entfällt, wenn der Abwasserzweckverband die ordnungsgemäße Entsorgung nachweisen kann.
Damit die ordnungsgemäße Entsorgung für das Jahr 2005 im Verbandsgebiet nachgewiesen werden kann, benötigt der Abwasserzweckverband Ihre Mithilfe.
Wir bitten Sie daher, uns Ihre Entsorgungsnachweise des Jahres 2005 bis spätestens zum 30.09.2006 zuzusenden.
Als Entsorgungsnachweise werden Rechnungen der Entsorgungsunternehmen anerkannt. Die Vorlage kann auch per Fax erfolgen.
Mühle, Geschäftsführer