Aufgrund eines formellen Fehlers bei der Bekanntmachung der Gemeinde Markersdorf über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der städtebaulichen Satzung “Am Mühlberg 55/56” nach § 34 BauGB wird die öffentliche Auslegung des Entwurfs der städtebaulichen Satzung “Am Mühlberg 55/56” nach § 34 BauGB hiermit nochmals notbekannt gemacht.
Städtebauliche Satzung nach § 34 BauGB der Gemeinde Markersdorf für das Gebiet Markersdorf, Am Mühlberg, Gemarkung Markersdorf, Flur 4 Flurstück 80/3.
Vom 12.03.2008 bis 14.04.2008 liegt der Entwurf der Bebauung und Erschließung im Rathaus Markersdorf, Kirchstraße 3, Zimmer 10, während folgenderZeiten:
Mo. 08:30 – 12:00 Uhr
Di. 08:30 – 11:30 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Mi. 08:30 – 12:00 Uhr
Do. 08:30 – 11:30 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Fr. 08:30 – 12:00 Uhr
zur Einsichtnahme und Anmeldung von Bedenken öffentlich aus.
Während dieser Zeit können von jedermann Anregungen zum Entwurf schriftlich niedergelegt oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Markersdorf, den 04.03.2008
gez. Thomas Knack
Bürgermeister