Haushaltssatzung der Gemeinde Markersdorf für das Haushaltsjahr 2013
Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweiligen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Markersdorf in der Sitzung am 20.06.2013 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:
Im Ergebnishaushalt mit dem
– Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge
festgesetzt auf 4.773.020,00 EUR
– Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen
festgesetzt auf 4.723.151,00 EUR
– Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen
(ordentliches Ergebnis) festgesetzt auf 49.869,00 EUR
– Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen
des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren festgesetzt auf 0,00 EUR
– Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen einschließlich der
Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren
(veranschlagtes ordentliches Ergebnis) festgesetzt auf 49.869,00 EUR
– Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge
festgesetzt auf 435.000,00 EUR
– Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen
festgesetzt auf 0,00 EUR
– Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen
(Sonderergebnis) festgesetzt auf 435.000,00 EUR
– Gesamtbetrag des veranschlagten ordentlichen Ergebnisses
festgesetzt auf 49.869,00 EUR
– Gesamtbetrag des Sonderergebnisses
festgesetzt auf 435.000,00 EUR
– Gesamtergebnis festgesetzt auf 484.869,00 EUR
Im Finanzhaushalt mit dem
– Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit 4.849.820,00 EUR
– Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit 4.797.686,00 EUR
– Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf
aus laufender Verwaltungstätigkeit als
Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen
und Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit 52.134,00 EUR
– Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit festgesetzt auf 857.260,00 EUR
– Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit festgesetzt auf 605.881,00 EUR
– Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit festgesetzt auf 251.379,00 EUR
– Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
festgesetzt auf 303.513,00 EUR
– Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
festgesetzt auf 0,00 EUR
– Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
festgesetzt auf 303.028,00 EUR
– Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
festgesetzt auf -303.028,00 EUR
– Saldo aus Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag
und Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
als Änderung des Finanzmittelbestandes festgesetzt auf 485,00 EUR
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird festgesetzt auf 0,00 EUR
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen, der in künftigen Jahren erforderlich ist, wird festgesetzt auf 0,00 EUR
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung und Auszahlung in Anspruch genommen werden darf, wird festgesetzt auf 936.250,00 EUR
§ 5
Hebesätze werden wie folgt festgesetzt
– für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 320,00 v. H.
– für die Grundstücke (Grundsteuer B) 420,00 v. H.
– Gewerbesteuer 400,00 v. H.
§ 6
Weitere Festsetzungen
Gemeinde Markersdorf, den 20.06.2013
gez. Thomas Knack
Bürgermeister