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Notbekanntmachung

Bekanntmachung einer Notbekanntmachung

Gemäß § 76 Abs. 1 der SächsGemO wird der Entwurf des Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2008 in der Zeit vom 30.05.2008 bis 09.06.2008 im Rathaus Markersdorf, Kirchstraße 3, 02829 Markersdorf, Zimmer 07, während der Dienstzeiten öffentlich ausgelegt.

Bis zum Ablauf des siebten Arbeitstages nach dem letzten Tag der Auslegung können Einwendungen gegen den Entwurf erhoben werden.

Markersdorf, den 19.05.2008

gez. Th. Knack
Bürgermeister

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